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Autor Thema: PKK auf der Terrorliste  (Gelesen 5365 mal)
dino2008 | Beiträge: 1
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« Antworten #11 am: 04. Apr 2008, 10:26 »

Die Kurdische Arbeiterpartie PKK bleibt bis auf weiteres auf der Terrorliste der Europäischen Union. Das bekräftigte der Ministerrat in Brüssel nach einem Urteil des EU- Gerichts erster Instanz. Die EU-Richter in Luxemburg hatten zuvor zwar eine frühere Aufnahme der PKK auf die Liste annulliert. Die EU- Ratsverwaltung argumentierte jedoch, das Urteil vom Donnerstag berühre die Gültigkeit der aktuellen Liste nicht.

Das Gericht hatte befunden, die Kurdenorganisation PKK stehe zu Unrecht auf der im Jahr 2002 aufgestellten Terrorliste der Europäischen Union. Der Beschluss der EU-Staaten, die PKK und die kurdische Organisation Kongra-Gel auf die Terrorliste zu setzen, war nach Ansicht des EU-Gerichts nicht ausreichend begründet.

Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung einem früheren Urteil, wonach auch die iranischen Volksmudschaheddin von der ursprünglichen Terrorliste genommen werden mussten. Wenn die EU-Staaten Personen und Organisationen auf die Liste setzen, werden deren Vermögenswerte in der EU eingefroren.

Die Ratsverwaltung erklärte dazu, die EU habe seit dem ersten Urteil ihr Verfahren zur Aufstellung der Liste geändert. Darauf stünden nun 54 Personen sowie 48 Gruppen und Organisationen, die PKK an 25. Stelle.

http://www.amerikawoche.com/nachrichten_380320_PKK_bleibt_trotz_Gerichtsurteil_auf_europ%E4ischer_Terrorliste.html
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Rewsen | Beiträge: 3132
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« Antworten #12 am: 04. Apr 2008, 14:00 »




Pressemitteilung Ulla Jelpke vom 03.04.2008:


Das Europäische Gericht in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und der Volkskongresses Kurdistan Kongra-Gel von der Terrorliste der Europäischen Union gestrichen werden müssen. Die
Europäische Union habe die Aufnahme der Organisationen in die Liste nicht ausreichend begründet, entschied das Gericht. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:


Die Bundesregierung ist aufgefordert, nach der Streichung der PKK von der EU-Terrorliste auch das PKK-Verbot in Deutschland aufzuheben, um den hier lebenden kurdischstämmigen Bürgern eine demokratische politische Betätigung zu ermöglichen. Erst in den letzten Wochen wurden wieder mehrere Kurden in Deutschland wegen Verstößen gegen das PKK-Verbot verhaftet und Büros sowie Kulturvereine durchsucht.

Dieses Urteil des Europäischen Gerichts ist eine erneute Ohrfeige für die Praxis der „schwarzen Listen“ der EU. Bereits mehrfach hat der Europäische Gerichtshof den EU-Rat wegen der Verletzung von Verteidigerrechten einzelner auf der Terrorliste aufgeführten Personen und Organisationen gerügt. Auch der Sonderermittler des Europarats Dick Marty hatte vergangenen November in einem Bericht harte Kritik an den willkürlichen Terrorlisten geübt und mehr Rechtsschutz für die Betroffenen eingefordert. Eine Nennung auf den so genannten Terrorlisten hat gravierende Folgen für die Betroffenen, deren Konten gesperrt und deren Geschäftsbeziehungen unterbunden werden.

Die undemokratischen Terrorlisten gehören abgeschafft. Denn allein außenpolitische Interessen der EU-Staaten entscheiden darüber, ob eine Gruppierung als terroristische oder Befreiungsbewegung eingestuft wird. Weiterhin dienen die Listen dazu, Konfliktparteien in Bürgerkriegen oder Befreiungskämpfen einseitig als „terroristisch“ an den Pranger zu stellen. Dies erschwert Friedenslösungen etwa im Nahen Osten, auf Sri Lanka oder in Kolumbien.


Originalquelle: www.ulla-jelpke.de

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Gotina rast sondê naxwaze

Amos | Beiträge: 4300
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« Antworten #13 am: 04. Apr 2008, 15:34 »

Ich hatte gestern den Artikel aus "Today's Zaman" im Original hier hereingesetzt, weil ich nicht die Zeit hatte, ihn so schnell zu übersetzen, hier aber eine ausführliche Information geben wollte, wie das Urteil in den herrschenden Kreisen der Türkei gesehen wird.

Es zeigt sich dabei erneut, dass sich die politischen Kräfte in der Türkei, selbst wenn sie gegeneinander vor Gericht ziehen, immer noch einig sind, wenn es gegen jede Art kurdischer Autonomieforderungen geht, und dabei weden die im Artikel erwähnten Herren Loğoğlu und Laçiner häufig als "Kronzeugen" aufgeführt. Sie sind eben auch ziemlich effektive Lobbyisten der kemalistischen Establishments in Westeuropa und Nordamerika, wobei Laçiner als Herausgeber und vor allem Chefkommentator des "Journal of Turkish Weekly News" (www.turkishweekly.net/) der von westlichen Entscheidungsträgern wohl vielbeachtete Vertreter des säkularen Kemalismus ist, während Loğoğlu nebenher auch noch die Anhänger von Fethullah Gülen repräsentiert. Wenn ihr euch also fragt, woher so manche westliche Meinungsmultiplikatoren (und -manipulatoren) ihre Weisheiten z.B. über den Charakter der PKK beziehen, dann habt ihr in jenem Artikel wenigstens eine Teil-Antwort auf eure Frage.
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XANEQIN | Beiträge: 26
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gebannt...



« Antworten #14 am: 01. Mai 2008, 11:39 »

demukratie kommunismus terrorismus kapitalismus, wer ist gut wer ist böse, früher habe ich gedacht demukratie ist das beste was es gibt. ich war 100% gegen terror, aber jetzt ich weis nciht mehr was ist gut und wa sist böse. jede wo denen nicht passt wird zu terrorist gemacht, veleicht ist terroristen gerade die guten.

3usad bedeutet terrorist auf arabisch, ein araber wo seine familie von regierung ermordet worde. war bei den kurden uns sagte ich will 3usad werden, das bedeutet ich will terrorist werden. wenn PKK terroristen sind will ich auch ein terrorist sein.
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welato | Beiträge: 74
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« Antworten #15 am: 24. Okt 2008, 18:44 »

Zitat
http://
Der EU-Ministerrat erhält den Big-Brother-Award für die von ihm verantwortete EU-Terrorliste. Darin werden zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen als "terroristisch" eingestuft und gravierenden Sanktionen unterworfen, die zwangsläufig zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen.

Diese Datensammlung ist weder demokratisch legitimiert noch unterliegt sie einer demokratischen Kontrolle. Lange Zeit ist den Betroffenen noch nicht einmal rechtliches Gehör gewährt, geschweige denn Rechtsschutz gegen die amtliche Stigmatisierung zugestanden worden.


Als Reaktion auf die Anschläge vom 11.09.2001 erließ die EU eine Verordnung (Nr. 2580/2001), nach der allen Mitgliedsstaaten, ihren öffentlichen und privaten Institutionen sowie allen Bewohnern untersagt wird, Terrorismusverdächtigen und deren Organisationen Gelder und sonstige Finanzmittel zur Verfügung zu stellen oder mit ihnen Geschäftskontakte zu knüpfen. Seitdem werden durch Beschlüsse des EU-Ministerrates Terrorverdächtige oder mutmaßliche Unterstützer in eine "Schwarze Liste" aufgenommen, die immer wieder aktualisiert wird.[1]

In ihr sind im Laufe der Jahre zwischen 35 und 46 Einzelpersonen aufgelistet worden sowie zwischen 30 und knapp 50 Organisationen:[2] Dazu gehören die baskische Un-tergrundorganisation ETA und ihr zugerechnete Einzelpersonen, die radikalislamische Hamas, die arabischen Al-Aqsa-Brigaden, die linksgerichtete türkische DHKP-C oder die kurdische Arbeiterpartei PKK – aber auch deren Nachfolgeorganisationen Kadek und Kongragel und zwar ungeachtet der Tatsache, dass diese in Europa immer wieder friedenspolitische Aktivitäten entfaltet haben; außerdem zählt dazu die iranische Widerstandsorganisation der Volksmudjahedin, obwohl diese in Europa keine Gewaltakte begeht, sich weitgehend friedlich und legal verhält.[3]


Aber auch Einzelpersonen sind betroffen – so etwa der philippinische Professor José Maria Sison. Der 66jährige Schriftsteller und Gründungsvorsitzende der philippinischen Kommunistischen Partei saß von 1977 bis 1986 unter dem philippinischen Diktator Marcos in Folterhaft und floh Ende der 80er Jahre vor der andauernden Verfolgung nach Holland, wo er seitdem als anerkannter politischer Flüchtling lebt. Der EU-Ministerrat setzte ihn am 28.10. 2002 als angeblich verantwortlichen Führer der militanten philippinischen Befreiungsbewegung New People’s Army auf die Terrorliste. Diese Entscheidung ist dem Betroffenen damals offiziell nicht mitgeteilt worden.

Die EU-Terrorliste wird von einem geheim tagenden Gremium des Ministerrates erstellt. Die Entscheidungen erfolgen im Konsens, wobei die für eine Listung vorgebrachten Verdachtsmomente und Indizien zumeist auf dubiosen Geheimdienstinformationen einzelner Mitgliedsstaaten beruhen. Eine unabhängige Beurteilung der Fälle auf Grundlage von gesicherten Beweisen findet jedenfalls nicht statt – weshalb der vom Europarat beauftragte Sonderermittler, Dick Marty, mit Entsetzen feststellt: Er habe selten "etwas so Ungerechtes erlebt, wie die Aufstellung dieser Listen", deren Verfahren er als "pervers" bezeichnet.[4]

Dick Marty, der durch die Untersuchungen zu den illegalen CIA-Geheimflügen und -Gefängnissen bekannt geworden ist, hält das Listungsverfahren für höchst fehleranfällig: So reichten schon einfache Verdächtigungen aus oder es komme zu Namensverwechslungen, so dass auch völlig Unbeteiligte auf die Liste geraten können; in solchen Fällen müssen die Betroffenen unter widrigsten Umständen ihre Unschuld nachweisen.[5]

Bei Organisationen ist die Einschätzung oft schwierig, ob es sich um eine Terrorgruppe oder um berechtigten Widerstand gegen Diktaturen oder um eine legitime Befreiungsbewegung handelt – nicht selten hängt die Einstufung von politischen (Vor)Urteilen, in-ternationalen Beziehungen und ökonomisch-militärischen Interessen ab. So galt etwa der Befreiungskampf des militanten ANC gegen das südafrikanische Apartheidsystem im Westen lange Zeit als "terroristisch" – und Nelson Mandela landete als "Terrorist" auf der Terrorliste der USA, von der er erst dieses Jahr (2008), kurz vor seinem 90. Geburtstag, wieder gestrichen wurde.........
http://www.fr-online.de/top_news/?em_cnt=1618859&em_cnt_page=1
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AgitMahsun | Beiträge: 630
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« Antworten #16 am: 25. Nov 2009, 23:35 »

Zitat
AZADÎ RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.


Pressemitteilung
    
Lasst uns die Fragen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind.
(frei nach Bertolt Brecht)


22. November 2009

16 Jahre PKK-Verbot

Wir fragen die Bundesregierung

Ist sie der Meinung,

dass die kurdische Bevölkerung in Deutschland Organisationsfreiheit genießt und das Recht auf freie Meinungsäußerung besitzt?

* dass die Massenverfolgung von PKK-Sympathisanten nach dem Vereinsgesetz und die Kriminalisierung jeder öffentlichen Sympathieäußerung für die PKK dem Artikel 5 des Grundgesetzes entsprechen?

* dass die Verbote der Fernsehsender Med-TV, Medya-TV und Roj-TV sowie die zeitweiligen Verbote der Tageszeitung Özgür Politika vom Artikel 5 Grundgesetz gedeckt waren oder sind?
dass die PKK eine terroristische Vereinigung ist?

* dass die Aufnahme der PKK in die Terrorliste der Europäischen Union und ihre Einstufung als terroristische Vereinigung durch die NATO rechtens und gerechtfertigt sind?
* dass das vor nunmehr 16 Jahren gegen die PKK verhängte Betätigungsverbot gerechtfertigt ist und weiterhin wirksam bleiben muss?

* dass die Funktionsträger der PKK in Deutschland eine kriminelle Vereinigung bilden und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden?

* dass die Bestrafung dieser Funktionsträger mit langjährigen Haftstrafen den Zweck der „Resozialisierung“ erfüllt?

dass der Widerruf des Asylstatus und die Verweigerung der Einbürgerung von Kurdinnen und Kurden wegen ihrer Tätigkeit in legalen kurdischen Vereinen rechtens und angemessen sind?
dass die von den Strafverfolgungsbehörden konstruierte Heraufstufung von Anklagen und Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz auf den Tatvorwurf nach § 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) zum Zwecke der Telekommunikationsüberwachung und ihre anschließende Herabstufung rechtens sind und dem § 100a Strafprozessordnung entsprechen?

dass es notwendig ist, die jüngst in der Türkei begonnene „Politik der Öffnung“ gegenüber der kurdischen Bvölkerung zu fördern oder im Gegenteil die demokratiefeindlichen Kräfte durch die Aufrechterhaltung des PKK-Betätigungsverbots zu bestärken?

Adresse:
RECHTHILFEFONDS AZADI e.V., Graf-Adolf-Str. 70A, 40210 Düsseldorf; Tel: 0211-8302908
e-mail: Azadi@t-online.de; internet: http://www.nadir.org/azadi/
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank mit Ökobank Frankfurt/Main (BLZ 430 609 67) Kontonr. 803 578 2600
AZADI e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spendenbescheinigungen werden ausgestellt.
« Letzte Änderung: 25. Nov 2009, 23:39 von AgitMahsun » Gespeichert

Ey Assyrer,Chaldäer und Kurden die heldenhafte Soldaten haben. 500 Jahre schläft ihr..Es Reicht !. Wacht endlich auf.
Ansonsten wird euch die Brutalität und Unachtsamkeit auf dem Feld der Grausamkeit ersticken.

Said-i KURDÎ
Jaban | Beiträge: 867
Jaban
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Gelê kurd carek din bindestiyê qebûl nake!



« Antworten #17 am: 20. Okt 2010, 01:15 »

Terrorliste ohne PKK?

Matthias Monroy, Telepolis, 19.09.10

Europäische Anwälte und Juristen fordern die Streichung der kurdischen PKK von der EU-Terrorliste. Taliban wurden bereits von einer ähnlichen Liste heruntergenommen

Auf einer Pressekonferenz in Brüssel haben Anwalts- und Juristenorganisationen aus 16 Ländern heute die Kampagne "Europäische Juristinnen und Juristen fordern die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste" vorgestellt. Ihre Einordnung als "Terrororganisation" sei rechtlich und politisch falsch. Die Europäische Union hatte die PKK 2002 als "terroristisch" eingestuft und fortan in ihrer halbjährlich aktualisierten "Terrorliste" aufgeführt. Diese Entscheidung ist seitdem umstritten.

2008 hatte das Europäische Gericht in Luxemburg beschlossen, dass sowohl die Arbeiterpartei Kurdistans wie auch der Volkskongresses Kurdistan Kongra-Gel wieder von der "EU-Terrorliste" gestrichen werden müssten, da ihre Aufnahme nicht ausreichend begründet worden wäre. Trotzdem hält die EU an einer weiteren Nennung fest. Für die Betroffenen bedeutet das die Sperrung von Konten und die Unterbindung jeglicher Geschäftsbeziehungen (Zivile Todesstrafe).

"Die Listung der PKK als Terrororganisation ist auch politisch falsch, weil damit letztlich eine politische Lösung der Kurdenfrage erheblich erschwert wird und eher eine Grundlage für weitere Parteiverbote in der Türkei geschaffen wird", schreiben die Organisatoren in dem Aufruf. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die grenzüberschreitende European Democratic Lawyers (EDL-AED), die International Association of Democratic Lawyers (IADL), die Association Française des Juristes Démocrates oder der deutsche Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Politisch motiviertes "Listing" und "Delisting"

Neben der EU führen auch die Vereinten Nationen eine Schwarze Liste für terroristische Organisationen und Einzelpersonen. Die UN-Liste basiert auf der Sicherheitsrats-Resolution 1267/1999 vom Oktober 1999, die 2002 erweitert wurde. Die EU-Liste wurde hingegen als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 aufgestellt. Die noch im Dezember 2001 erlassene Verordnung untersagt eine finanzielle Unterstützung terroristischer Organisationen, ihrer Mitglieder, aber auch den geschäftlichen Kontakt mit in ihrem Besitz befindlichen bzw. von ihnen kontrollierten Firmen und Organisationen (Die europäische Liste der Terroristen).

Die EU-Liste wird vom Rat der Außenminister abgestimmt und halbjährlich aktualisiert. Die weitaus größere UN-Liste führt rund 500 Personen und Gruppen, während das europäische Pendant zwar kleiner ist, aber auch zahlreiche Unabhängigkeitsbewegungen führt. Neben der PKK finden sich irische Gruppen, die baskische ETA und angebliche Unterorganisationen, die palästinensische PFLP oder die kolumbianische FARC. "Listing" und "Delisting" sind politisch motiviert, es gibt keine vorgesehene Möglichkeit juristischen Widerspruchs oder Prüfung einer unabhängigen Instanz. Ohne nachvollziehbare Begründung findet sich beispielsweise die 2009 von Italien geforderte Nennung kommunistischer und anarchistischer Gruppen in der aktuellen Version der "Terrorliste" nicht mehr.

In Deutschland wird die EU-Terrorliste mit einem Paragraphen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) justiziabel gemacht, das den Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und anderen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland regelt. Eine finanzielle Unterstützung aufgeführter Gruppen oder Einzelpersonen durch Geschenke oder Spenden kann mit bis zu 5 Jahren Haft verfolgt werden.

Die Organisatoren der Kampagne rügen den Rat der Europäischen Union, der die Ergebnisse des von der Europäischen Kommission jährlich veröffentlichten Fortschrittsberichts ignoriere. In dem Bericht werden regelmäßig Menschenrechtsverstöße gegen die kurdische Bevölkerung beanstandet. Als Konsequenz fordern die Unterzeichner neben einer Streichung der PKK von der "Terrorliste", dass Auslieferungen kurdischer politischer Flüchtlinge an die Türkei gestoppt würden.

Terrorismuskoordinator nimmt PKK aufs Korn


Im April 2007 hatten die USA laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf einem internationalen Treffen auf der Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppe zur Terrorismusbekämpfung (COTER) zum koordinierten Umgang gegen die PKK aufgerufen. Die schwedische Ratspräsidentschaft hatte im Oktober 2009 weitere Handlungsempfehlungen zur EU-weiten Bekämpfung der PKK ausgearbeitet. Auch die EU-Justizbehörde Eurojust hat letztes Jahr ein Treffen zur Bekämpfung der PKK in Istanbul abgehalten.

Das deutsche Bundeskriminalamt nahm an Besprechungen unter der Leitung von Europol zu "strategischen und operativen Aspekten der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität" hinsichtlich der PKK teil.

Im Sommer hatte der Rat der Europäischen Union einen Aktionsplan aufgestellt, um Aktivitäten der Mitgliedsstaaten gegen die PKK grenzüberschreitend zu organisieren. Hierzu hatte der EU-Terrorismuskoordinator Gilles de Kerchové mehrere Papiere veröffentlicht, darunter den sogenannten M.A.D.R.I.D.-Report . Zur Ausschaltung angeblicher "PKK-Finanznetzwerke" sollen koordiniert Geldkuriere abgefangen werden. Nach Überlegungen von Kerchové könnte hierfür auch die EU-Grenzschutzagentur Frontex einbezogen werden. Türkische Sicherheitsorgane und Behörden sollen unter anderem Schulungen und Praktika zur Überstellung kurdischer Exilpolitiker an die türkische Justiz durchlaufen.

Die Auslieferung von der Türkei an Interpol übermittelter Haftbefehle scheiterte bislang, da Auslieferungsersuchen nicht den europäischen Rechtsstandards entsprachen. Kerchové schlägt zudem vor, die PKK mittels der von Deutschland eingerichteten und bei Europol angesiedelten "Check the Web"-Datensammlung zu überwachen.

Fünf Taliban von UN-Liste gestrichen


Die Löschung von der UN- und EU-Liste folgt wie eine Nennung unübersichtlichen Kriterien. Sofern ein EU-Mitgliedsstaat die Aufnahme vorschlägt und kein anderer protestiert, wird die Organisation oder Einzelperson geführt. Während die Vereinten Nationen seit letztem Jahr immerhin eine unabhängige Ombudsperson zur Prüfung installiert haben, fehlt ein ähnliches Instrument bei den EU-Listen.

Im Juli hatte der afghanische Präsident Karsai die Vereinten Nationen aufgefordert, ein politisches Signal zu setzen und 70 Taliban, die nicht zum Al-Qaida-Netzwerk gehörten, von der Sammlung herunter zu nehmen. Damit würde die Annäherung an "radikal-islamische Aufständische" erleichtert. Die UN ließen mitteilen, die Nennung von zehn Taliban zu prüfen. Wenigstens zur Streichung von fünf ehemaligen Taliban-Kommandeuren konnte sich die Weltorganisation durchringen - ein Signal, das den politischen Charakter der Terrorlisten dokumentiert.

Eine endgültige Streichung der PKK von der EU-Terrorliste ist mehr als unwahrscheinlich. Bezüglich der PKK hat es bereits mehrere ähnliche Anläufe] gegeben. Trotzdem kommt die Kampagne "Europäische Juristinnen und Juristen fordern die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste" zur rechten Zeit. Erst letzte Woche hatte die "Hohe Vertreterin" Catherine Ashton im Namen der Europäischen Union eine "Erklärung einiger Drittländer" zu den Zielen des Beschlusses des Rates zur "Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden" gelobt.

Zuvor hatten die EU-Bewerberländer Türkei, Kroatien und Mazedonien erklärt, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass "ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang" stehe. Auch die "potenziellen Bewerberländer" Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien sowie Liechtenstein, die Republik Moldau, Aserbaidschan und Georgien verkündeten ihre Übereinstimmung mit der EU-"Terrorliste". Die EU nimmt diese beträchtlich ausgeweitete Akzeptanz der "Terrorliste" "mit Genugtuung" zur Kenntnis.
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« Antworten #18 am: 22. Okt 2010, 22:01 »

Zitat
Europäische Juristinnen und Juristen fordern: Streichung der PKK von EU-Terrorliste

Seit 2002 wird die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) auf Wunsch der türkischen Regierung in der vom Rat der Europäischen Union regelmäßig aktualisierten Terrorliste geführt. Als wesentliche Begründung wurden Gewalttaten der PKK in der Türkei und im Ausland genannt.
Im Dezember 2009 wurde die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) vom türkischen Verfassungsgericht verboten. Die DTP hatte sich für eine nationale Anerkennung der Kurden und eine friedliche Lösung der Kurdenfrage eingesetzt. Damit wurde den etwa 20 Millionen Kurden in der Türkei die Möglichkeit genommen, sich für ihre Rechte und Interessen auf friedlichem Weg einzusetzen.
Vollständige Erklärung unter: www.eldh.eu/
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"Ay lê Kurdistanê, Kurdistana minê, Şêrîna l’ber dilê minê Kurdistanê nadim malê dinê Ez ser Kurdistanê têm kuştinê"

 
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