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Kurdistan Diskussionsforum 23. Mai 2012, 18:40 *
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Autor Thema: ROJ TV als Spielball der NATO - Verbot von ROJ TV  (Gelesen 9106 mal)
Amos | Beiträge: 4300
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« Antworten #121 am: 23. Sep 2011, 15:45 »

Nicht voreilig urteilen, die endgültige Urteilsbegründung aus Strasbourg liegt noch nicht vor. Hier werden die Begründungen der Klage gegen ROJ-TV referiert. Aber dieser Prozess war nicht Gegenstand der Entscheidung in Strasbourg. Problematisch ist allerdings, dass hier Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die EU-Mitgliedsstaaten "legal" gegen ROJ-TV auf dem Verwaltungswege vorgehen könnten. Das ist schon übel genug, weil sich dann kein nationales Gericht mehr mit der Frage befassen muss,
ob die Begründung der Klage gegen ROJ-TV richtig oder falsch ist.  Ärgerlich
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« Antworten #122 am: 10. Jan 2012, 13:20 »

Hevals sehe gerade bei Roj Tv , dass der Prozess gewonnen wurde möchte meine Glückwünsche dazu bekunden .
Her Biji Roj Tv , Roja me tari nabe! Die türkische Medien kommen wieder mit der gewöhnlcihen Propaganda , aber ich bin happy
« Letzte Änderung: 10. Jan 2012, 13:22 von agit » Gespeichert
Freiheitskampf | Beiträge: 455
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« Antworten #123 am: 10. Jan 2012, 13:30 »

Hab gehört das es ne Geldstrafe gab, zumindest kein Verbot. Soll das mal eine Klatsche für diesen Faschisten Kerdogan sein. Hoffentlich erkennt bald noch ganz Europa den Völkermord an den Armeniern an. Europa soll endlich mal aufwachen, was soll denn diese ganze zusammenarbeit mit dem Faschisten Staat Türkei, diesen Staat muss man bis aufs letzte bekämpfen.

Glückwunsch nochmal an Roj Tv. Man müsste hier in Europa die Türkischen Propaganda Zeitungen verbieten.
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« Antworten #124 am: 10. Jan 2012, 21:17 »

http://www.youtube.com/watch?v=q5osUU7PWJE&feature=g-all-u&context=G2def76bFAAAAAAAABAQ

400`000 euro geldstrafe find ich ziemlich viel  Huch
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« Antworten #125 am: 11. Jan 2012, 03:44 »

2 X 40 Tagessätze à DKK 65.000 macht insgesamt 700.000 €

Damit ist schon die Zahlungsunfähigkeit eingeplant, und darum muss ROJ-TV auch in die Berufung gehen, die allerdings auch die "Strafe" verschärfen könnte.

Aber die Stimmung scheint international zu kippen - gegen R.T.E & Co., z.B. beim "Wallstreet Journal".
« Letzte Änderung: 11. Jan 2012, 03:49 von Amos » Gespeichert

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« Antworten #126 am: 11. Jan 2012, 13:31 »

http://www.facebook.com/photo.php?fbid=322278607792360&set=a.154365901250299.28755.147153988638157&type=1&theater
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« Antworten #127 am: 11. Jan 2012, 22:35 »

hier auch ein abschließender Artikel zum Thema

Zitat
Urteil in Dänemark: Roj TV wird nicht geschlossen!

Das Kopenhagener Stadtgericht hat die Sendelizenz trotz des Vorwurfs „PKK-Propaganda“ zu betreiben nicht aufgehoben.

Das Gericht verkündete ihr Urteil am den 10.01., dem Tag der JournalistInnen. Obwohl das Gericht Roj TV wegen „PKK-Propaganda“ für schuldig hielt, stimmte sie dennoch gegen eine Aufhebung der Sendelizenz des kurdischen Senders. Sie begründete ihr Urteil damit, dass die Aufhebung der Lizenz sowie die Beschlagnahmung von 20 Mill. Euro nicht rechtmäßig wäre.
Das Gericht hatte außerdem beschlossen, die Unternehmen ROJ TV GmbH und Mezopotamya Broadcasting GmbH zu 65.000 Kronen (etwa 8.700 Euro) Strafe wegen Verletzung der dänischen Anti-Terror Gesetze zu verurteilen.
Nachdem das Urteil bekannt gemacht wurde, versammelten sich die UnterstützerInnen für Roj TV vor dem Gerichtsgebäude. Die MitarbeiterInnen von Roj TV begrüßten die Entscheidung des Kopenhagener Gerichtes.
Am 31. August 2010 hat der dänische Justizminister Lars Berfoerd nach 5-jähriger Ermittlung des Kopenhagener Oberstaatsanwalts Jörgen Steen Sörensen eine Anklage wegen „Verstoßes gegen die Anti-Terror Gesetze“ gegen Roj TV zugelassen. Am selben Tag lies der Oberstaatsanwalt Sörensen, die Konten des Fersehsenders einfrieren. Nachdem aber Roj TV Beschwerde gegen das Urteil erhob, wurde am 19. Oktober 2010 durch ein Kopenhagener Gericht unter der Leitung des Richters Peter Mork Thomsen das Urteil mit der Begründung, dass es einer rechtlichen Grundlage für das Einfrieren der Konten fehle, aufgehoben. Während dieses Prozesses war auch bekannt geworden, dass es zu schwerwiegenden prozessrechtlichen Fehlern bei dem Urteil zu Einfrierung der Konten gekommen war. Die Revision des Staatsanwaltsschaft gegen die Aufhebung des ersten Urteils, wurde vom obersten Gerichtshof abgewiesen.
Die Staatsanwaltsschaft wollte eine Schließung und die Verstaatlichung des Besitzes des Senders aufgrund „von PKK-Propaganda und der Finanzierung Roj TVs durch diese Organisation“. Der nach § 114 eröffnete Prozess wurde wegen der Annahme, das Roj TV Teil der organisatorischen Struktur sei, eröffnet. Während des Prozesses vernahm, aufgrund türkischer Interventionen, die Oberstaatsanwaltschaft auch PKK-Überläufer in der Türkei. Während der Verhandlungen wurde bekannt, dass sich die Anklage auf Aussagen aus diesem Personenkreis begründet.
Während des Prozesses in Kopenhagen machten die Anwälte auf den politischen Hintergrund dieses Prozesses aufmerksam, in dem sie auf Wikileaks veröffenlichte Verhandlungen zwischen türkischen und dänischen Offiziellen zum Fall Roj TV verwiesen. Durch die Wikileaks Unterlagen wurde auch bekannt, dass die US-Amerikanische Regierung auch in diesem Fall auf Seiten der Türkei involviert war. Die Kandidatur des Dänen Anders Fogh Rasmussen für den Posten des Nato-Generalsekretärs, für dessen Verwirklichung auch die Zustimmung der Türkei notwendig war, wurde an eine Schließung des Fernsehsenders Roj TV gebunden.
In den Verhandlungen wurden auch Telefongespräche des ehemaligen Direktors von Roj TV, Manoucher Zanoozi, der gegen Roj TV aussagte und mittlerweiler in einer engen Kooperation mit den türkischen Behörden steht, nach Beginn der Verhandlungen bekannt. Zannozi bekundete in einem Gespräch mit Amed Dicle, einer Mitarbeiterin RojTVs, dass er unter enormen Druck seitens des Irans und der Türkei stehe. Auch deutete er an, dass er vom dänischen Geheimdienst bedroht worden sei. Ein anderer PKK-Überläufer nahm seine in der Türkei gemachte Aussage mit der Begründung zurück, dass diese in der Türkei gemachte Aussage unter enormen Druck und gegen seinen Willen aufgenommen worden sei.

Quelle: ANF, 10.01.2012, ISKU
ISKU | Informationsstelle Kurdistan

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