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Kurdistan Diskussionsforum 23. Mai 2012, 18:00 *
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Autor Thema: Zur Situation der Kurden in Syrien  (Gelesen 9750 mal)
SiWan | Beiträge:
SiWan
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« am: 17. Aug 2006, 12:18 »

AMMAN/BERLIN. Inmitten der Beratungen der Bundesregierung über eine Beteiligung an der UN-Friedenstruppe im Libanon haben die diplomatischen Bemühungen um den Friedensprozess einen Rückschlag erlitten. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte seine für gestern Nachmittag geplante Reise nach Syrien mit dem Hinweis auf eine am Vormittag vom syrischen Präsidenten Baschar el Assad gehaltene Rede ab. Die Rede, in der Assad Israel als Feind bezeichnet und den USA eine Präventivkrieg-Strategie vorgeworfen hatte, sei "ein negativer Beitrag, der den gegenwärtigen Herausforderungen und Chancen im Nahen Osten in keiner Weise gerecht wird", sagte Steinmeier in Jordaniens Hauptstadt Amman.

Syrien könne durch konstruktives Handeln das verloren gegangene Vertrauen wiederherstellen und auf dieser Grundlage seine legitimen Interessen vertreten, sagte Steinmeier. "Als Grundvoraussetzung ist dafür jedoch ein klares und unzweideutiges Bekenntnis zur Beilegung regionaler Interessensunterschiede durch friedliche Mittel unabdingbar." Syriens Staatschef Assad hatte gesagt, Israel sei auf der Basis von Aggression und Expansion gegründet worden. Daran habe sich nichts geändert. "Selbstverständlich schließen wir Israel aus dem Friedensprozess aus, denn Israel ist ein Feind", so Assad. Die arabischen Führer forderte er auf, künftig den Widerstand gegen Israel zu unterstützen.

Derweil stellt sich die Bundesregierung auf einen Einsatz der Bundeswehr im Nahen Osten ein. Heute wollen die Spitzen von Union und SPD darüber beraten. Wie die Berliner Zeitung erfuhr, werden an dem Treffen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Franz Müntefering (SPD), SPD-Chef Kurt Beck und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber teilnehmen. Offen sei, wie und in welchem Umfang sich Deutschland beteilige. Morgen will Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) der Truppenstellerkonferenz in New York Vorschläge unterbreiten. "Wir werden unsere Fähigkeiten dort, wo wir Möglichkeiten haben, auch entsprechend anzeigen", sagte Jung gestern. Das Kabinett wird sich frühestens kommenden Mittwoch damit befassen. Über den Einsatz entscheidet der Bundestag.

Die Regierung favorisiert eine Beteiligung der Marine zur Überwachung der Küste des Libanons. Erwogen wird auch der Einsatz der Luftwaffe. Ob Bundeswehrsoldaten sich an Bodentruppen im Süden des Libanons oder an der Grenze zu Syrien beteiligen sollen, ist in der Koalition umstritten.

Die CSU blieb bei ihrer Ablehnung eines Bundeswehr-Einsatzes, selbst wenn dieser abseits der israelisch-libanesischen Grenze stattfinden sollte. "Aus historischen Gründen ist ein militärischer Einsatz Deutschlands im Nahen Osten unvorstellbar. In dieser Region sind andere Nationen gefordert", sagte CSU-Generalsekretär Markus Söder der Berliner Zeitung. Auch bei einem Einsatz der Marine zur Küstenkontrolle und der Polizei zur Kontrolle der syrisch-libanesischen Grenze sei nicht auszuschließen, dass deutsche Soldaten oder Polizisten in Kampfhandlungen verwickelt werden. "Die CSU lehnt diese Pläne daher ab", betonte Söder.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke, hält den Einsatz für möglich. "Was Soldaten in dieser Situation leisten können, lässt sich nur konkret entscheiden. Ich würde ihren Einsatz nicht grundsätzlich ausschließen", sagte Nooke dieser Zeitung. Das Argument, auf Grund unserer Geschichte dürfen deutsche Soldaten grundsätzlich nicht beteiligt sein, halte er für nicht stichhaltig. Entscheidendes Kriterium müsse die Frage sein, was den Menschen am meisten helfe, sagte der CDU-Politiker.

Auch in der Opposition ist die Frage einer deutschen Beteiligung umstritten. Während sich die Grünen offen zeigten, lehnten FDP und Linkspartei eine Teilnahme an einem Militäreinsatz im Libanon ab.



Quelle: Berliner Zeitung
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:05 von Amos » Gespeichert
Eylo | Beiträge: 63
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« Antworten #1 am: 17. Aug 2006, 12:24 »

Wieso wird nie ein Wort über die Kurden in Syrien verloren? Immerhin befinden sich tausende Kurden ohne Pässe. Diese Menschen können ohne Pässe keine Arbeit finden, können nicht Mitglieder in Gewerkschaften werden und sind vom Bezug staatlicher Subventionen ausgeschlossen.. Und die EU und UNO verschließen natürlich vor diesen Tatsachen ihre Augen  Ärgerlich
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:05 von Amos » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 17. Aug 2006, 14:16 »

Die Kurden in Syrien haben nie der EU und UNO interessiert... Vielleicht weil Syrien bzw. die Kurden unter der syrischen Diktatur kein ÖL haben, somit sind die für den Westen "uninteressant". Leider.
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:09 von Amos » Gespeichert

Charles Bukowski: "Wir sind hier, um den Widrigkeiten des Lebens ins Gesicht zu lachen und unser Leben so schön zu gestalten, dass der Tod davor zittert, uns zu holen."

Archimedes: "Give me the place to stand, and I shall move the earth"
Shorashwan | Beiträge:
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« Antworten #3 am: 18. Aug 2006, 12:41 »

Zitat
Immerhin befinden sich tausende Kurden ohne Pässe
Man sagt, an die 150 000 Westkurden...

DIe Westkurden hatten in der Vergangenheit keine wirklichen politischen Vertreter, die fuer die WESTKURDISCHE Sache standen...entweder kaempften Westkurden fuer Suedkurden oder Nordkurden...aber diese Zeit ist vorbei !!

Die Aufstaende vor zwei Jahren waren gute Anzeichen, fuer die Westkurden
Und Syrien ist auch eher ein Land das sehr um sich fuerchten muss...

Mein Rat an die Westkurden kann nur sein, das man sich an Israel binden sollte !
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:08 von Amos » Gespeichert
SiWan | Beiträge:
SiWan
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« Antworten #4 am: 18. Aug 2006, 13:05 »

Zitat
Immerhin befinden sich tausende Kurden ohne Pässe
Man sagt, an die 150 000 Westkurden...

DIe Westkurden hatten in der Vergangenheit keine wirklichen politischen Vertreter, die fuer die WESTKURDISCHE Sache standen...entweder kaempften Westkurden fuer Suedkurden oder Nordkurden...aber diese Zeit ist vorbei !!

Die Aufstaende vor zwei Jahren waren gute Anzeichen, fuer die Westkurden
Und Syrien ist auch eher ein Land das sehr um sich fuerchten muss...

Mein Rat an die Westkurden kann nur sein, das man sich an Israel binden sollte !




Kurdiman's Vater vertritt eine kurdische Partei Syriens hier in Deutschland. Leider beteiligt sich kurdiman nicht besonders oft am Forum, was ich sehr traurig finde. Er hat selber zwei kurdische Seiten am laufen..

Kurdiman, weißt du ob es Bemühungen seitens der syrischen Kurden gibt, sich mit Israel zu verbünden..?
Barsani ging ja ebenfalls in den 60er und 70er Jahren eine Verbündung mit Israel ein, wodurch der Großteil des kurdischen Widerstandes finanziert wurde..
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:08 von Amos » Gespeichert
SiWan | Beiträge:
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« Antworten #5 am: 20. Jul 2007, 15:49 »

Über die Lage der syrischen Kurden wird kaum etwas berichtet. Die Berichtserstattungen konzentrieren sich auf Nordkursitan, Südkurdistan und Ostkurdistan. Über die syrischen Westkurden ist so gut wie nichts bekannt. Ich möchte nun in einer dreiteiligen Episode auf das Schicksal der Westkurden aufmerksam machen. Der 1. Teil befasst sich mit der Kolonialzeit Syriens und der Unabhängigkeitserklärung von Frankreich, sowie den damaligen politischen Aktivitäten des kurdischen Volkes. Der 2. Teil befasst sich mit dem Arabisierungsprozess Syriens und die Unterdrückung kultureller kurdischer Aktivitäten. Im 3. und letzten Teil wird auf die aktuelle Lage Syriens eingegangen und auf die derzeitigen kurdischen Forderungen und Lebensverhältnisse. Am Schluss folgen wie immer die Literaturangaben und Quellen.



Teil 1: Vom französischen Mandat bis zur Unabhängigkeit

Ende des Ersten Weltkriegs wurde das Osmanische Reich, dessen Bestandteil das heutige Syrien war, auf unterschiedliche Nationalstaaten aufgeteilt. Auf der Konferenz von San Remo im April 1920 wurden die Grenzen zwischen französischem und britischem Gebiet endgültig festgelegt, Frankreich erhielt das Mandat für Syrien und den Libanon. Im Juli 1920 nahmen die Franzosen Damaskus ein und zwangen Faysal zur Flucht (Faysal = der damalige König Syriens). Die Jazira im Nordosten Syriens war vor dem Ersten Weltkrieg noch kaum besiedelt. Lediglich einige halbnomadische kurdische und arabische Stämme teilten sich das Gebiet: Die kurdischen Milli und Miran verbrachten den Winter in den Ebenen der Jazira, im Sommer, wenn diese Gebiete von den arabischen Shammar und Tay genutzt wurden, lebten sie in Anatolien. Ende des 19. Jahrhunderts begann die Situation sich zu verändern, kurdische Stämme wanderten aus der anatolischen Tiefebene südwärts und ließen sich als Bauern in der Jazira nieder. Um 1918 herum kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Kurden in der Region diejenige der Araber leicht überstieg. Ab 1920 kamen vermehrt kurdische Stämme auf der Flucht vor der türkischen Armee in die Region, diese Fluchtbewegung steigerte sich insbesondere nach der Niederschlagung des Scheich Said-Aufstands in der Türkei in den Jahren 1925–1928. Während des kurdischen Ararat-Aufstands (1928-1930) begaben sich viele Kurden zurück in die Türkei, um die dortigen Kurden bei ihrem Aufstand zu unterstützen. Die kurdischen Stämme waren außerdem noch ein wichtiger Bündnispartner für die Franzosen. Die Türkei stellte noch immer Anspruch auf Syrien, allerdings konnten die Türken nichts gegen die kurdischen Stämme in Nordsyrien unternehmen und waren außerdem noch mit den zahlreichen Aufständen der Nordkurden beschäftigt. Somit konnte Frankreich seine Mandatsmacht in Syrien festigen.

Eine der Schwierigkeiten, mit denen Frankreich sich während seiner Mandatszeit konfrontiert sah, war der wachsende Einfluss arabischer Nationalisten. Diese forderten, dass Frankreich Syrien sobald als möglich in die Unabhängigkeit entlassen sollte, während die verschiedenen französischen Regierungen dieser Zeit in wechselndem Ausmass ihren Einfluss in der Region erhalten wollten. So versuchten die Franzosen, insbesondere lokale Beamte, auf unterschiedliche Weise die Minderheiten der Jazira zu stärken, um so ein Gegengewicht zu nationalistischen arabischen Bestrebungen zu schaffen. Als arabische Nationalisten und Druzen 1925 gegen die französische Mandatsmacht revoltierten, rekrutierten die Franzosen zahlreiche Minderheitenangehörige – Kurden, Tscherkessen, Armenier – um den Aufstand niederzuschlagen. Darüber hinaus wurden Angehörige der Minderheiten in die regionale Armee (Les Troupes Spéciales du Levant) aufgenommen.

1930 verfassten kurdische Nationalisten um die Organisation Khoybun eine Petition an die Mandatsregierung, in der u. a. gefordert wurde, dass Kurdisch den Status einer offiziellen Landessprache erhält, der Unterricht in den kurdischen Regionen in kurdischer Sprache stattfindet und die Verwaltung durch lokale kurdische Beamte gestellt wird.

Ab 1932, insbesondere aber zwischen 1936 und 1939, entwickelt sich in der Jazira eine breite kurdisch-christliche Autonomiebewegung, deren zentrale Forderungen die finanzielle und verwaltungstechnische Dezentralisierung der Jazira unter französischem Schutz und die Einsetzung lokaler kurdischer (und christlicher) Beamter war. Diese Forderungen wurden immer wieder an den Hochkommissar, die französische und die syrische Regierung sowie den Völkerbund herangetragen. Allerdings waren die arabischen Nationalisten gegen eine kurdische / christliche Autonomie. Im Sommer 1937 kam es zu einem Massaker an den syrischen Christen, an dem sich auch einige kurdische Stämme beteiligten. Dieser Vorfall schadete sehr der kurdisch-christlichen Allianz und die Christen misstrauten den Kurden immer mehr.

Der Beginn des Zweiten Weltkriegs ließ die Türkei - erklärte Gegnerin jeder kurdischen Autonomie in der Jazira - für die Alliierten zu einem zunehmend wichtigen Bündnispartner werden. Darüber hinaus gewannen die Engländer, die im Gegensatz zu den Franzosen die Unabhängigkeit Syriens befürworteten, an Einfluss: Anfang Juni 1941 besetzte Großbritannien gemeinsam mit dem Freien Frankreich Syrien und den Libanon. Die Invasion wurde begleitet von einer Erklärung, in der de Gaulle (französischer General und Politiker) Syrien und Libanon die Unabhängigkeit versprach. Es wurden Neuwahlen angekündigt, aus denen der Nationale Block der arabischen Nationalisten als Sieger hervorging. Die neue Regierung verlangte den sofortigen Verzicht der Franzosen auf sämtliche Befugnisse, eine Forderung, die zu erfüllen die Mandatsmacht nicht bereit war. Im Mai 1945 brach eine arabische Revolte gegen die Franzosen aus, in die Großbritannien zugunsten Syriens eingriff. In Folge dieser Ereignisse zog sich Frankreich im Frühjahr 1946 vollständig aus Syrien zurück. Syrien war von nun an unabhängig und in den Händen der syrischen Nationalisten, von einer kurdischen / christlichen Autonomie wollte die neue Regierung nichts wissen.



Austausch von Ost- und Westkurdistan!
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:08 von Amos » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 21. Jul 2007, 10:43 »


2. Die Arabisierungspolitik

1949 kam es in Syrien zum ersten von mehreren schnell aufeinander folgenden Militärputschen. Der dritte der auf diese Weise an die Macht gekommenen Diktatoren, Adip Shishakli, verfolgte trotz seiner teils kurdischen Abstammung das Ziel, einen homogenen arabisch-muslimischen Staat zu schaffen. Es wurden zahlreiche Verfügungen erlassen, die gegen die christliche und kurdische Minorität gerichtet waren, so etwa das Verbot, Hotels, Cafés und Kinos andere als arabische Namen zu geben und auf öffentlichen Veranstaltungen und Feiern eine andere Sprache als Arabisch zu sprechen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass in allen Komitees von Minderheitenorganisationen Muslime in gleicher Anzahl wie Nicht-Muslime vertreten sein müssen. Nach dem Sturz von Shishakli 1956 setzte eine vor allem anti-kurdisch ausgerichtete Politik ein: Hohe und mittlere Offiziere kurdischer Herkunft wurden aus der Armee entlassen, Schallplatten mit kurdischer Musik und kurdische Veröffentlichungen eingezogen und zerstört, ihre Besitzer inhaftiert. 1957 starben zweihundertfünfzig kurdische Schüler in einem Kino in Amuda, nachdem dieses vorsätzlich angezündet worden war. Im selben Jahr wurde, u. a. von Osman Sabri und Nureddine Zaza, die Kurdische Demokratische Partei in Syrien gegründet, welche die Anerkennung der Kurden als eigenständige Gruppe mit kulturellen Rechten forderte und auf die ökonomische Unterentwicklung der kurdischen Gebiete ebenso hinwies wie darauf, dass die Polizei- und Militärakademien keine kurdischen Bewerber aufnahmen und zahlreiche militärische wie zivile kurdische Beamte entlassen worden waren. 1958 wurden kurdische Publikationen formell verboten, 1960 die Führer der KDPS festgenommen und inhaftiert.


Die Ausbürgerungskampagne von 1962

Am 23. August 1962 beschloss die syrische Regierung mit dem Erlass Nr. 93 eine außerordentliche Volkszählung für die Provinz Hasaka, die am 5. Oktober 1962 an nur einem einzigen Tag durchgeführt und in deren Folge rund 120 000 Kurden ausgebürgert und enteignet wurden. Die Zahl dieser Staatenlosen beläuft sich heute laut UNHCR auf rund 200 000, da auch die Nachkommen dieser Gruppe staatenlos sind. Hintergrund der Ausbürgerungskampagne war die Behauptung, Kurden aus der Türkei würden Syrien illegal infiltrieren und so den „arabischen Charakter“ des Landes gefährden. In einem Schreiben der syrischen Botschaft vom 12. Juli 1986 an Human Rights Watch heißt es:

„Zu Beginn des Jahres 1945 begannen die Kurden die Provinz al-Hasaka zu infiltrieren. Sie kamen einzeln und in Gruppen aus den benachbarten Staaten, insbesondere der Türkei, und überquerten die Grenze illegal entlang der Grenze von Ras al-Ain bis al-Malikiya. Allmählich und illegal ließen sie sich entlang der Grenze in großen Bevölkerungszentren wie Derbesiye, Amuda und Malikiya nieder. Viele dieser Kurden waren in der Lage, sich selbst illegal in die syrischen Zivilregister eintragen zu lassen. Sie waren auch in der Lage, mit Hilfe ihrer Verwandten und Stammesmitglieder auf unterschiedliche Weise syrische Ausweise zu erlangen.

Begründet wurde die Theorie von der „illegalen Infiltrierung“ mit dem ungewöhnlich hohen Bevölkerungswachstum in der Provinz Hasaka in den Jahren zwischen 1954 und 1961: Offiziellen Statistiken zufolge wuchs die Bevölkerung in diesem Zeitraum von 240 000 auf 305 000 um siebenundzwanzig Prozent. Einer Stichprobe der syrischen Regierung im Juni 1962 zufolge soll die tatsächliche Bevölkerungszahl sogar bei 340 000 gelegen haben.

Einmal davon abgesehen, dass eine unabhängige Überprüfung dieser Zahlen nicht möglich ist, blieb die syrische Regierung den Beweis schuldig, dass es ausschließlich oder auch nur in erster Linie Kurden aus der Türkei und dem Irak waren, die auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen in die Jazira zogen. Die Tatsache, dass in der Jazira noch immer fruchtbares Land zu verteilen war, dürfte neben Kurden aus der Türkei und dem Irak ebenso Araber und Kurden aus anderen syrischen Provinzen sowie Araber aus dem Irak und aus der Türkei – in der Gegend um Mardin lebt eine nennenswerte arabische Minderheit – angezogen haben. Der Bevölkerungswachstum dieser Zeit muss somit – ganz abgesehen von einer gewissen Steigerung der Geburtenrate, die zu berücksichtigen gewesen wäre – auch auf Zuzüge aus diesem Personenkreis zurückzuführen sein. Dass 1962 ausschließlich Kurden ausgebürgert wurden zeigt jedoch, dass es nicht darum ging, Personen die Staatsangehörigkeit zu entziehen, die sich diese unrechtmäßig angeeignet hatten, sondern darum, einem Teil der kurdischen Bevölkerung sämtliche Mitbestimmungsrechte und damit die Möglichkeit der Einflussnahme abzuerkennen. Ferner lässt die überstürzte Durchführung der Volkszählung an nur einem einzigen Tag erkennen, dass eine seriöse Feststellung, welche Personen eventuell nach 1945 zugewandert waren und welche nicht, nie intendiert war. Mit der Zeit stellte sich jedoch heraus, dass die Ausbürgerungskampagne nur darauf bedacht war, die kurdische Minderheit zu vertreiben. Es gab Unterlagen, die bewiesen, dass ausgebürgerte Kurden schon zu Zeiten des Osmanischen Reiches in Syrien Steuerabgaben geleistet hatten. Dies war der Beweis, dass viele Kurden ausgebürgert wurden, obwohl Syrien schon immer ihre eigentliche Heimat war. Deshalb wurde ein Gesetz eingeführt, welches ausgebürgerten Personen erlaubte wieder die syrische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Allerdings durften nur 15 000 – 40 000 Kurden von diesem Recht Gebrauch machen, während die große Mehrheit der Kurden abgelehnt wurde. Darüber hinaus wurden die Archive, in denen besagte Steuerunterlagen aufbewahrt werden, bereits nach kurzer Zeit versiegelt, so dass sie der Bevölkerung nicht mehr als Beweismaterial zur Verfügung standen. Von einer unvoreingenommenen Überprüfung der Ausbürgerungen kann somit nicht gesprochen werden. Hinzu kommt, dass es auch nach 1962 noch zu – wenn auch deutlich begrenzteren – Ausbürgerungen gekommen ist. So wurde 1973 mehreren hundert Kurden die Staatsangehörigkeit entzogen. Human Rights Watch beschreibt u. a. den skurrilen Fall eines kurdischen Soldaten, der sich, zurückgekehrt aus dem arabisch-israelischen Krieg von 1973, wo er für seine „besonderen Verdienste“ ausgezeichnet worden war, plötzlich als Ausländer wiederfand.

Im März 1963 kam die Baathpartei an die Macht, und bereits im November desselben Jahres verfasste Mohamed Talab Hilal, Sicherheitschef von Hasaka, einen geheimen Bericht über die nationalen, sozialen und politischen Aspekte der Jazira. Der Bericht bedient und schürt rassistische ebenso wie anti-semitische Vorbehalte: So wird die kurdische Frage als „bösartiges Geschwür“ bezeichnet, das sich in einem Teil des Körpers der arabischen Nation entwickelt habe. Einziges Heilmittel gegen diese Krankheit sei es, den Tumor herauszuschneiden. Weiter heißt es: „Wir müssen die Kurden als Gruppe von Personen betrachten, die alle ihre Bemühungen und alles was sie besitzt einsetzt, um ihr eigenes, vorgestelltes Heimatland zu schaffen. Wir müssen sie daher, ungeachtet religiöser Bindungen, als unsere Feinde betrachten, es gibt keinen Unterschied zwischen ihnen und Israel, denn „JUDASTAN“ und „KURDISTAN“ sind von derselben Art.“

Talab Hilal schlug einen 12-Punkte-Plan zur „Lösung“ der kurdischen Frage vor:

- die Vertreibung der Kurden von ihren Ländereien,
- die Verweigerung von Bildung,
- die Rückführung „gesuchter“ Kurden in die Türkei,
- die Verweigerung von Arbeitsplätzen,
- die Ersetzung kurdischer religiöser Würdenträger durch arabische,
- eine „teile-und-herrsche-Politik“ innerhalb der kurdischen „Gemeinschaft“,
- die Ansiedlung von Arabern in den kurdischen Gebieten,
- die Einrichtung eines arabischen Gürtels entlang der Grenze zur Türkei,
- die Einrichtung kollektiver Farmen für arabische Siedler,
- die Verweigerung des Wahlrechts und des Rechts, ein Amt inne zu haben gegenüber allen, die kein Arabisch sprechen,
- die Verweigerung der syrischen Staatsangehörigkeit gegenüber allen Nicht-Arabern, die in der Jazira leben möchten.

Obwohl bereits 1965 verabschiedet, begann die syrische Regierung erst 1973 mit der Umsetzung des Plans. So wurde die Schaffung des arabischen Gürtels (al-hizam al-arabi) Angriff genommen. Vorgesehen war die Deportation von 140 000 Kurden in 332 Dörfern und ihre Ersetzung durch Araber entlang eines zehn bis fünfzehn Kilometer breiten und 375 Kilometer langen Landstreifens, der im Westen von Ras al-Ain entlang der türkischen Grenze zum Irak und von dort südwärts entlang der irakischen Grenze bis Tal Kodjer führen sollte. Ziel dieses Sicherheitsgürtels war es, die Kurden Syriens von denen in der Türkei und dem Irak zu separieren.

Seit 1958 ist es seit verboten, auf Kurdisch zu publizieren oder die kurdische Sprache zu unterrichten. Insbesondere im Norden des Landes und in den Großstädten sind jedoch kurdischsprachige Publikationen erhältlich, die oftmals in Beirut gedruckt werden. Der Besitz kurdischer Bücher wird toleriert. In den 1970er Jahren wurden sowohl in der Jazira als auch im Kurd Dagh zahlreiche kurdische Bezeichnungen für Städte und Dörfer durch arabische ersetzt. Seit 1986 ist es verboten, am Arbeitsplatz Kurdisch zu sprechen, ein Verbot, dass 1989 und 1996 bestätigt wurde. Kurdische kulturelle Veranstaltungen werden überwacht und unregelmäßig untersagt, zumal 1988 das Singen von anderen als arabischen Liedern auf Hochzeiten und anderen Festen verboten worden ist. 1992 wurde mit dem Erlass Nr. 122 des Innenministeriums in der Provinz Hasaka untersagt, Kindern kurdische Namen zu geben.

Im Februar 1994 verfügte der Gouverneur von Hasaka, dass alle Geschäfte mit nicht-arabischen Namen innerhalb einer Woche ihre Läden arabisch zu benennen haben. Am 20. April 2000 beschloss der Oberbürgermeister von Aleppo die Schließung von insgesamt zehn Geschäften, die kurdische Kassetten und Videos verkauften. Ein weiterer Erlass vom 22. September 2001 legt fest, dass ausschließlich syrische Araber Eigentümer, Chefherausgeber oder Direktoren von Zeitschriften und Zeitungen sein dürfen. Darüber hinaus werden in der Provinz Hasaka bis in die Gegenwart keine Vereine zugelassen, die eine explizit kurdische Klientel ansprechen, selbst wenn dies nur im Zusammenhang mit der Verfolgung wohltätiger Zwecke geschieht.


Die Lebenssituation staatenloser Kurden in Syrien

Staatenlose Kurden sind in zwei Kategorien einzuteilen: in Ausländer [ajnabi (männlich), ajnabiyya (weiblich), ajanib (Plural)] und Nichtregistrierte (maktum (männlich), maktuma (weiblich), maktumin (Plural)]. Angaben der syrischen Regierung von 1996 zufolge gehören 67 465 Personen zur ersten und 75 000 zur zweiten Gruppe. Der UNHCR geht mit insgesamt rund 200 000 von deutlich höheren Zahlen aus. Bei den Ausländern handelt es sich um

- Kurden, denen 1962 die syrische Staatsangehörigkeit entzogen wurde,
- Kinder aus Verbindungen von Ausländern.

Nichtregistrierte hingegen sind nach Auskunft der syrischen Regierung Kurden, die nach der Volkszählung von 1962 illegal nach Hasaka eingereist sind und sich dort niedergelassen haben. Dieser Theorie nach könnte dieser Personenkreis eine andere als die syrische Staatsbürgerschaft – etwa die türkische oder irakische – besitzen oder doch einen Anspruch auf diese haben. Allerdings ist nicht zu überprüfen, ob die Aussagen der syrischen Regierung in dieser Angelegenheit den Tatsachen entsprechen – angesichts der wenig überzeugenden Argumentation in Bezug auf die illegale kurdische Einwanderung vor 1962 scheint hier Vorsicht geboten, zumal auch im Falle der maktumin nicht versucht wurde, sie in die Türkei respektive den Irak zurückzuführen. Unabhängig davon gehören zu den Nichtregistrierten auch diejenigen Kurden,

- die von der Volkszählung 1962 nicht erfasst wurden,
- Kinder aus Verbindungen mit (männlichen) Ausländern und syrischen Staatsbürgerinnen,
- Kinder aus Verbindungen, in denen ein Elternteil nicht registriert ist, unabhängig vom Status des anderen Elternteils
- Kinder aus Verbindungen von Nichtregistrierten.

Inzwischen sind mindestens achtzig Prozent aller Ausländer und Nichtregistrierten Personen, die nach 1962 in Syrien geboren wurden.

Ausländer besitzen im heutigen Syrien spezielle Identitätspapiere, jene zwischen DIN-A4 und DIN-A5 großen, rot-orangen Ausweise. Diese gibt es seit Anfang der 80er Jahre. Zuvor besaß diese Personengruppe lediglich ein einfaches weißes Papier, auf dem vermerkt war, dass die betreffende Person über keinen in den Registern syrischer Araber aus Hasaka vermerkten Namen verfügt. Die Daten von Ausländern sind nicht im syrischen Zivilregister für syrische Staatsangehörige, sondern in einem speziellen Register für Ausländer gespeichert.

Nichtregistrierte sind in keinem offiziellen Bevölkerungsregister aufgeführt und verfügen über keinerlei Ausweis, sie können lediglich ein so genanntes Erkennungszeugnis (Shahada Tahrit) erhalten, allerdings nur, wenn sie, bzw. ihre Eltern, sich explizit um ein solches bemühen. Dieser Prozess kann sehr langwierig sein und wird oft von Repressionen durch den Geheimdienst (Vorladungen, Verhöre) begleitet. Es handelt sich somit keinesfalls um eine normale Ausstellung von Identitätspapieren. Bei den Erkennungszeugnissen handelt es sich in der Regel um DIN-A5- bis DIN-A4-große Formulare mit einem Foto, in dem der mukhtar des Wohnortes die Identität der entsprechenden Person bestätigt und in dem Eltern, Geburtsort und Geburtsdatum aufgeführt sind.
Ausländern und Nichtregistrierten ist gemeinsam, dass sie kein Recht haben auf die syrische Staatsbürgerschaft, kein Wahlrecht, kein Recht, Land, Immobilien oder ein Geschäft zu besitzen oder zu erwerben.

Männliche Ausländer dürfen keine syrischen Staatsangehörigen heiraten: Sofern solche Ehen dennoch zustande kommen, werden sie nicht registriert, im Personalausweis werden die Betroffenen weiterhin als ledig geführt. Ausländer wie Nichtregistrierte sind indirekt einer Beschränkung ihrer Freizügigkeit innerhalb Syriens unterworfen.

Staatenlosen, Ausländern wie Nichtregistrierten, die illegal ausgereist sind, wird die Rückkehr nach Syrien verweigert. Da es sich bei den Staatenlosen ausschließlich um Personen kurdischer Ethnizität handelt, wird auch durch die Verweigerung ihrer Rückkehr ein Beitrag zur Arabisierung des Landes geleistet.
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:07 von Amos » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 21. Jul 2007, 10:45 »

Quellenangaben:
Fuccaro, Nelida 1987: „Die Kurden Syriens: Anfänge der nationalen Mobilisierung unter französischer Herrschaft“, in: Carsten Borck & Eva Savelsberg & Siamend Hajo (Hrsg.): Ethnizität, Nationalismus, Religion und Politik in Kurdistan, Münster: 301–326.
Human Rights Watch (Hrsg.) 1996: Syria: The Silenced Kurds, http://hrw.org/ reports1996/Syria.html.
Khoury, Phillip S. 1987: Syria and the French Mandat: The Politics of Arab Nationalism 1920–1945, Princeton.
McDowall 1996: A Modern History of the Kurds, London & New York.
McDowall, David 1998: The Kurds of Syria, London.
Middle East Watch (Hrsg.) 1991: Syria Unmasked: The Suppression of Human Rights by the Asad Regime, Binghampton, New York.
Nazdar, Mustafa 1988: „Die Kurden Syriens“, in: Gérad Chaliand (Hrsg.), Kurdistan und die Kurden, Band 1, Göttingen: 395-412.
Schweizerische Flüchtlingshilfe 2001: Syrien: Lagebericht September 2001, erstellt von Annemarie Isenschmid.
U. S. Department of State (Hrsg.) 2002: Country Report on Human Rights Practices: Syria, 2001.
Vanly, Ismet Chériff 1968: The Syrian “Mein Kampf” against the Kurds, Amsterdam.
Vanly, Ismet Chérif 1988: Kurdistan und die Kurden, Göttingen und Wien.


Eva Savelsberg und Siamend Hajo
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:06 von Amos » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 24. Okt 2008, 14:28 »


SFH: Aktuelle Menschenrechtssituation
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Bericht vom 20.8.2008: "Update: Aktuelle Entwicklungen" (ID 104386)



1. Einleitung

Während die syrische Regierung auf dem internationalen Parkett einen Weg aus der Isolation zu suchen scheint, hat sich die innenpolitische Situation verhärtet. Nach Baschar al-Assads Machtübernahme im Jahr 2000 hatte sich die Hoffnung der Opposition auf mehr Offenheit und Demokratisierung im ’Damaszener Frühling’ ausgedrückt. Dieser Optimismus war nicht von langer Dauer, und die Erwartungen auf Reformen wurden enttäuscht. Die Furcht der Regierung vor innerer Instabilität durch die Demokratisierungsbewegungen, die Aktivitäten von Menschenrechtsaktivisten, die emanzipatorische Bewegung der syrischen Kurden und durch den Islamismus hat zugenommen, und jegliche vermutete und konkrete politische und zivilgesellschaftliche Bewegung wird mit aller Härte unterdrückt. (1)

Die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes, der seit 1963 in Kraft ist, erlaubt es den staatlichen Geheimdiensten, mit unlimitierter Befugnis zu agieren. Die unter dem vorherigen Präsidenten klar definierten roten Linien haben sich aufgelöst, was aber nicht mehr Freiraum für Aktivisten und Regimekritiker mit sich bringt, sondern im Gegenteil viel grössere Unsicherheit bedeutet. Willkürliche Verhaftungen, Verweigerung der Registrierung jeglicher politischer Parteien oder Menschenrechtsorganisationen, die sodann weiterhin illegal agieren müssen, Verweigerung von Ausreisegenehmigungen, Infiltrierung der Organisationen der Regimekritiker scheinen Instrumente der Regierung zu sein, mit willkürlichem Vorgehen eine grosse Unsicherheit zu erzeugen und so die regimekritischen Gruppierungen unter Kontrolle zu halten. (2) (…)


3. Staatliche Kontrolle

(…) Überwachung und Bespitzelung sind tief in der Gesellschaft verankert. Das ’Syrian Human Rights Committee’ (SHRC) berichtet, dass Hunderttausende von Informanten ihre Verwandten, Freunde und Kollegen, die verdächtigt werden, in Aktivitäten gegen das Regime verwickelt zu sein, überwachen. Die meisten werden von den Geheimdiensten zur Bespitzelung gezwungen, die wenigsten bieten ihre Dienste freiwillig an und werden dafür entlohnt. (17) Die Überwachung soll auch nicht an den Landesgrenzen Halt machen, die Geheimdienste behalten syrische Oppositionelle im Ausland im Auge und infiltrieren Exilgruppierungen. (…)


5. Menschenrechtslage

Die Menschenrechtssituation hat sich seit 2006 weiterhin verschlechtert und Menschenrechtsverletzungen sind häufig. Drohungen, Belästigungen, Vorladungen zum Verhör, Berufsverbote, Ausreiseverbote, willkürliche Inhaftierung, unfaire Prozesse, aber auch körperliche Gewalt sind alles Mittel der Regierung, Druck auf Kritiker auszuüben. Neben demokratisch orientierten Oppositionellen, Menschenrechtsaktivisten und politisch aktiven Kurden gehören hauptsächlich Islamisten zu den systematisch unterdrückten, verfolgten und belästigten Gruppen. (27) (…)

Seit dem Tod von Präsident Hafez al-Assad im Jahr 2000 und der Regierungsübernahme seines Sohnes Baschar ist die Situation nach vermeintlicher Öffnung für viele Aktivisten und Regimekritiker schwieriger geworden. Ein Medienschaffender meint, dass unter Hafez klar gewesen sei, wo die roten Linien sind: keine Kritik am Präsidenten, keine Artikel über Minderheiten, sexuelle Angelegenheiten oder religiöse Splittergruppen. (32) Nicht nur für Medienschaffende, auch für andere Aktivisten ist Kritik gefährlicher worden. Während früher klar war, was vom Staat toleriert wird, herrscht heute grosse Willkür. (33) Dies zeigt sich auch sehr deutlich in einem Bericht vom ’Danish Immigration Service’ vom Jahr 2007. Verschiedene Auskunftspersonen, vor allem Menschenrechtsaktivisten und politisch aktive Kurden, beschreiben die enorme Willkür bei Verhaftungen. So könne zum Beispiel ein Kurde, der ein politisches Flugblatt liest, verhaftet werden, während derjenige, der es publiziert hat, nicht belangt wird. Unisono wurde erläutert, dass es kein Muster für Verhaftungen gebe, und es sei nicht voraussehbar, wer für welche Aktivitäten belangt wird. (34) (…)


5.4 Kurden

(…) Die Konsolidierung der Kurdischen Regionalregierung (KRG) im Norden Iraks ist auch in Syrien von grosser Bedeutung bezüglich des kurdischen Selbstverständnisses. (56) Erst 2004 erhielten die syrischen Kurden internationale Aufmerksamkeit, als 40 Kurden bei gewaltsamen Ausschreitungen, ausgelöst durch rivalisierende Fangruppen bei einem Fussballspiel, ums Leben kamen. Die Sicherheitsdienste, die mit grosser Härte vorgingen, brauchten mehrere Tage, um die Unruhen niederzuschlagen. Über 2000 Kurden wurden verhaftet, einige sind zum Teil auch heute noch inhaftiert. Kurdische Nationalisten nennen diese Zeit ’Serhildan’, Aufstand. (57)

Syriens Diskriminierung der kurdischen Minderheit zeigt sich deutlich im viel toleranteren Umgang mit anderen kleineren ethnischen Minderheiten. Den Kurden ist es nicht gestattet, eigene Schulen zu eröffnen, ihre Sprache zu unterrichten und kulturelle Vereine zur Wahrung ihrer Identität zu gründen. (58) Die Regierung verbietet die Publikation von Artikeln und Büchern auf Kurdisch. Im Pressegesetz von 2001 ist zum Beispiel auch festgehalten, dass nur Araber Besitzer und Herausgeber von Printmedien sein dürfen. (59) (…)

Als Aktivisten verdächtigte Kurden werden häufig verhaftet, bespitzelt, von der Schule verwiesen oder von ihren Regierungsstellen entlassen. Mustapha Khalil und zwei weitere kurdische Männer wurden im Jahr 2007 wegen der Beteiligung an kulturellen Aktivitäten verhaftet. Dutzende von kurdischen Aktivisten und Mitglieder kurdischer Parteien wie der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) oder der Kurdischen demokratischen Partei (PYD) wurden im Jahr 2007 verhaftet. (66) Willkürliche Verhaftungen wie diejenige von Muhyedin Scheikh Ali, dem Parteisekretär der ’Kurdischen Demokratischen Partei der Einheit in Syrien’, der im Dezember 2006 verhaftet und im Februar 2007 wieder entlassen wurde, sind an der Tagesordnung.

Auch bezüglich der Aktivitäten der Kurden ist nicht klar, wo die roten Linien sind. Verschiedene Informanten berichten, dass es keine Muster gebe, wer für welche Tatbestände verhaftet werde. Oft werden die politischen Führer wegen der internationalen Wirkung nicht belangt. Die meisten Verurteilungen vor Militärgerichten oder dem SSCC werden mit Sabotage, Plünderung, Beschmutzung der syrischen Fahne, Mitgliedschaft bei einer illegalen Partei, Kollaboration mit dem feindlichen Ausland oder Gefährdung der nationalen Einheit erklärt. (67) Da es keine klaren Kriterien gibt, geht es in erster Linie darum, eine generelle Unsicherheit zu schüren und auf diese Weise jegliche Art von Opposition zu unterbinden. (68)

Die Regierung geht immer wieder mit grosser Härte gegen von Kurden organisierte Anlässe vor. Am 2. November 2007 gingen Sicherheitskräfte mit Schüssen und Tränengas gegen Tausende von Demonstranten in Qamischli vor, die gegen die geplante türkische Invasion im Nordirak protestierten. (69) Gemäss Reuters kam dabei ein Jugendlicher ums Leben; drei wurden verwundet. (70) Wie bereits im Vorjahr gingen auch im März 2008 Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Kurden vor, die das kurdische Neujahrfest (Nowuz) in Qamischli feierten. Ohne vorherige Warnung eröffneten Sicherheitskräfte das Feuer gegen die feiernde Kurden, drei Männer kamen ums Leben. (71) (…)


7. Rückkehr

Auch für das Jahr 2007 wird von verschiedener Seite berichtet, dass Verhaftungen von Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, häufig sind. Das U.S. Department of State berichtet im März 2008, dass das syrische Gesetz die Strafverfolgung von Personen erlaubt, die versucht haben, einer Strafe in Syrien zu entgehen und deshalb im Ausland um Asyl angesucht haben. Dissidenten, die während Jahren im Exil gelebt haben, wurden bei ihrer Rückkehr verhaftet. So zum Beispiel auch der Kurde Mahmud Iso, der im Januar 2007 nach 15-jährigem Aufenthalt in Deutschland nach Syrien zurückkam. Bis Ende 2007 blieb sein Aufenthaltsort unbekannt. (103)

SHRC berichtet, dass sich während den letzten Sommerferien viele Besucher und Rückkehrer beklagt haben, dass sie bei der Einreise stundenlang inhaftiert, befragt und gedemütigt wurden. Ohne die Bezahlung von Bestechungsgeldern konnten sie den Flughafen Damaskus International nicht verlassen. (104)

Zudem sind dem SHRC mehrere Fälle bekannt, in denen Kinder von Mitgliedern der Muslimbruderschaft, die im Exil lebten, nach Syrien zurückkehrten. Sobald sie syrischen Boden berührten, wurden sie von den Sicherheitskräften verhaftet und zum Teil zu bis zu 12 Jahren Haft verurteilt. (105) Die Inhaftierten werden vielfach ohne Kontakt zur Aussenwelt und ohne Anklage festgehalten, einige wurden auch gefoltert. (106)"


Fußnoten:

(1) Freedom House, Freedom in the World 2008 – Syria, 2. Juli 2008: www.freedomhouse.org/uploads/special_report/62.pdf.
(2) Danish Immigration Service, Syria: Kurds, Honour-killings and Illegal Departure, April 2007: www.unhcr.org/refworld/docid/46dd2a5e2.html.
(17) The Syria Monitor, News Round-up, 8/8-16, 6. September 2006: http://syriamonitor.typepad.com/news/lebanon/index.html (…).
(27) Freedom House, [a. a O.].
(32) NZZ, Wer das nicht aushält, darf nicht Journalist werden, Syriens Journalisten im Kampf gegen staatliche Tabus, 8. August 2008.
(33) Danish Immigration Service, Syria: Kurds, Honour-killings and Illegal Departure, April 2007: www.unhcr.org/refworld/docid/46dd2a5e2.html.
(34) [Ebd.].
(56) Chatham House, Middle East Programme, Gareth Stansfield, Robert Lowe, Hashem Ahmadzadeh, The Kurdish Policy Imperative, Dezember 2007: www.chathamhouse.org.uk/files/10685_bp1207kurds.pdf.
(57) Ebd.
(58) [Ebd.]
(59) Freedom House [a. a. O.].
(66) Freedom House [a. a. O.].
(67) Danish Immigration Service [a. a. O.].
(68) Ebd.
(69) U.S. Department of State, 2007 Country Reports on Human Rights Practices – Syria, 11. März 2008: www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/refworld/rwmain?docid=47d92c5ac8. Freedom House, Freedom in the World 2008 [a. a. O.].
(70) Reuters, Police kill three Kurds in northeast Syria-group, 21. März 2008: http://uk.reuters.com/article/latestCrisis/idUKL2156521720080321.
(71) Human Rights Watch, Syria: Investigate Killing of Kurds, Hold Accountable Those Responsible for Unlawful Killings, 24. März 2008: http://hrw.org/english/docs/2008/03/24/syria18332.htm.
(103) US Department of State [a. a. O.].
(104) Syrian Human Rights Committee, Seventh Report on the status of Human Rights in Syria, from June 2006 to December 2007, Januar 2008: www.shrc.org/data/pdf/ANNUALREPORT2008.pdf.
(105) Ebd.
(106) Ebd.


Quelle: asyl.net
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 16:06 von Amos » Gespeichert

Gotina rast sondê naxwaze

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« Antworten #9 am: 02. Okt 2009, 01:06 »

Kurdische Rekruten, die ihren Pflichtdienst in der 60. Brigade, der 5. Division der syrischen Armee leisten, bitten ihre Angehörigen um Hilfe.

Durch Quellen aus den Kreisen der Familienangehörigen dieser Soldaten, die nicht benannt werden möchten, erfuhr Yekitimedia, dass einige kurdische Soldaten ihre Familien mitteilten, sie würden seit einiger Zeit höllisch unterdrückt und unmenschlich misshandelt. Sie leben in einer schlechten Situation und leiden täglich. Sie baten ihre Angehörigen, etwas zu tun, um sie zu retten.

Diese kurdischen Rekruten werden aufgrund ihrer kurdischen Abstammung von den beiden dort tätigen Offiziere: Leutnant Samer Maria und Leutnant Lorans... (Nachname nicht bekannt) unterdrückt, gefoltert und misshandelt. Die Soldaten teilten ihren Familien mit, dass sobald es bekannt wird, dass einer von ihnen Kurde ist, wird von den beiden Offiziere ohne Grund schlecht behandelt, bestraft und täglich misshandelt.

Einige verzweifelte Rekruten drohen, falls keine Lösung gefunden wird und sie aus dieser Hölle nicht befreit werden, zu dissertieren oder im schlimmsten Fall sich oder die Offizier umzubringen.

Es ist bekannt, dass die Fälle der Misshandlung und Ermordung von kurdischen Soldaten in der syrischen Armee seit dem kurdischen Aufstand gegen syrische Behörden im März 2004 häufig geworden sind. Der Wehrdienst in der syrischen Armee ist für alle jungen Männer in Syrien eine Pflicht. Diese Männer, die zum Dienst gehen, um das Land vor Gefahren zu beschützen, werden vermutlich von den eigenen Kameraden arabischer Abstammung und von den Militärbehörden ermordet. Bislang blieben die 28 bekannt gewordenen Mordfälle an kurdische Soldaten ohne Aufklärung und die Mörder sind frei und unbehelligt geblieben.

Wir machen uns große Sorgen um das Leben und das Wohl der kurdischen Soldaten in der 60. Brigade, 5. Division und rufen alle Menschenrechtsorganisationen und demokratische Regierungen in der Welt, sich für die wehr- und schutzlosen kurdischen Rekruten in der syrischen Armee einzusetzen.

Quelle: Yekitîmedya
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 15:51 von Amos » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 02. Okt 2009, 21:50 »

Und unser allerchristlichster Innenminister schickt per Rücknahmeübereinkommen mit seinem syrischen Kollegen auch diesen Folterknechten noch neue Opfer zu!  Ärgerlich
« Letzte Änderung: 25. Aug 2011, 15:51 von Amos » Gespeichert

When the power of love overcomes the love of power the world will know peace. - Jimi Hendrix.

 
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