SFH: Aktuelle Menschenrechtssituation
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Bericht vom 20.8.2008: "Update: Aktuelle Entwicklungen" (ID 104386)1. EinleitungWährend die syrische Regierung auf dem internationalen Parkett einen Weg aus der Isolation zu suchen scheint, hat sich die innenpolitische Situation verhärtet. Nach Baschar al-Assads Machtübernahme im Jahr 2000 hatte sich die Hoffnung der Opposition auf mehr Offenheit und Demokratisierung im ’Damaszener Frühling’ ausgedrückt. Dieser Optimismus war nicht von langer Dauer, und die Erwartungen auf Reformen wurden enttäuscht. Die Furcht der Regierung vor innerer Instabilität durch die Demokratisierungsbewegungen, die Aktivitäten von Menschenrechtsaktivisten, die emanzipatorische Bewegung der syrischen Kurden und durch den Islamismus hat zugenommen, und jegliche vermutete und konkrete politische und zivilgesellschaftliche Bewegung wird mit aller Härte unterdrückt.
(1)Die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes, der seit 1963 in Kraft ist, erlaubt es den staatlichen Geheimdiensten, mit unlimitierter Befugnis zu agieren. Die unter dem vorherigen Präsidenten klar definierten roten Linien haben sich aufgelöst, was aber nicht mehr Freiraum für Aktivisten und Regimekritiker mit sich bringt, sondern im Gegenteil viel grössere Unsicherheit bedeutet. Willkürliche Verhaftungen, Verweigerung der Registrierung jeglicher politischer Parteien oder Menschenrechtsorganisationen, die sodann weiterhin illegal agieren müssen, Verweigerung von Ausreisegenehmigungen, Infiltrierung der Organisationen der Regimekritiker scheinen Instrumente der Regierung zu sein, mit willkürlichem Vorgehen eine grosse Unsicherheit zu erzeugen und so die regimekritischen Gruppierungen unter Kontrolle zu halten.
(2) (…)
3. Staatliche Kontrolle(…) Überwachung und Bespitzelung sind tief in der Gesellschaft verankert. Das ’Syrian Human Rights Committee’ (SHRC) berichtet, dass Hunderttausende von Informanten ihre Verwandten, Freunde und Kollegen, die verdächtigt werden, in Aktivitäten gegen das Regime verwickelt zu sein, überwachen. Die meisten werden von den Geheimdiensten zur Bespitzelung gezwungen, die wenigsten bieten ihre Dienste freiwillig an und werden dafür entlohnt.
(17) Die Überwachung soll auch nicht an den Landesgrenzen Halt machen, die Geheimdienste behalten syrische Oppositionelle im Ausland im Auge und infiltrieren Exilgruppierungen. (…)
5. MenschenrechtslageDie Menschenrechtssituation hat sich seit 2006 weiterhin verschlechtert und Menschenrechtsverletzungen sind häufig. Drohungen, Belästigungen, Vorladungen zum Verhör, Berufsverbote, Ausreiseverbote, willkürliche Inhaftierung, unfaire Prozesse, aber auch körperliche Gewalt sind alles Mittel der Regierung, Druck auf Kritiker auszuüben. Neben demokratisch orientierten Oppositionellen, Menschenrechtsaktivisten und politisch aktiven Kurden gehören hauptsächlich Islamisten zu den systematisch unterdrückten, verfolgten und belästigten Gruppen.
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Seit dem Tod von Präsident Hafez al-Assad im Jahr 2000 und der Regierungsübernahme seines Sohnes Baschar ist die Situation nach vermeintlicher Öffnung für viele Aktivisten und Regimekritiker schwieriger geworden. Ein Medienschaffender meint, dass unter Hafez klar gewesen sei, wo die roten Linien sind: keine Kritik am Präsidenten, keine Artikel über Minderheiten, sexuelle Angelegenheiten oder religiöse Splittergruppen.
(32) Nicht nur für Medienschaffende, auch für andere Aktivisten ist Kritik gefährlicher worden. Während früher klar war, was vom Staat toleriert wird, herrscht heute grosse Willkür.
(33) Dies zeigt sich auch sehr deutlich in einem Bericht vom ’Danish Immigration Service’ vom Jahr 2007. Verschiedene Auskunftspersonen, vor allem Menschenrechtsaktivisten und politisch aktive Kurden, beschreiben die enorme Willkür bei Verhaftungen. So könne zum Beispiel ein Kurde, der ein politisches Flugblatt liest, verhaftet werden, während derjenige, der es publiziert hat, nicht belangt wird. Unisono wurde erläutert, dass es kein Muster für Verhaftungen gebe, und es sei nicht voraussehbar, wer für welche Aktivitäten belangt wird.
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5.4 Kurden(…) Die Konsolidierung der Kurdischen Regionalregierung (KRG) im Norden Iraks ist auch in Syrien von grosser Bedeutung bezüglich des kurdischen Selbstverständnisses.
(56) Erst 2004 erhielten die syrischen Kurden internationale Aufmerksamkeit, als 40 Kurden bei gewaltsamen Ausschreitungen, ausgelöst durch rivalisierende Fangruppen bei einem Fussballspiel, ums Leben kamen. Die Sicherheitsdienste, die mit grosser Härte vorgingen, brauchten mehrere Tage, um die Unruhen niederzuschlagen. Über 2000 Kurden wurden verhaftet, einige sind zum Teil auch heute noch inhaftiert. Kurdische Nationalisten nennen diese Zeit ’Serhildan’, Aufstand.
(57)Syriens Diskriminierung der kurdischen Minderheit zeigt sich deutlich im viel toleranteren Umgang mit anderen kleineren ethnischen Minderheiten. Den Kurden ist es nicht gestattet, eigene Schulen zu eröffnen, ihre Sprache zu unterrichten und kulturelle Vereine zur Wahrung ihrer Identität zu gründen.
(58) Die Regierung verbietet die Publikation von Artikeln und Büchern auf Kurdisch. Im Pressegesetz von 2001 ist zum Beispiel auch festgehalten, dass nur Araber Besitzer und Herausgeber von Printmedien sein dürfen.
(59) (…)
Als Aktivisten verdächtigte Kurden werden häufig verhaftet, bespitzelt, von der Schule verwiesen oder von ihren Regierungsstellen entlassen. Mustapha Khalil und zwei weitere kurdische Männer wurden im Jahr 2007 wegen der Beteiligung an kulturellen Aktivitäten verhaftet. Dutzende von kurdischen Aktivisten und Mitglieder kurdischer Parteien wie der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) oder der Kurdischen demokratischen Partei (PYD) wurden im Jahr 2007 verhaftet.
(66) Willkürliche Verhaftungen wie diejenige von Muhyedin Scheikh Ali, dem Parteisekretär der ’Kurdischen Demokratischen Partei der Einheit in Syrien’, der im Dezember 2006 verhaftet und im Februar 2007 wieder entlassen wurde, sind an der Tagesordnung.
Auch bezüglich der Aktivitäten der Kurden ist nicht klar, wo die roten Linien sind. Verschiedene Informanten berichten, dass es keine Muster gebe, wer für welche Tatbestände verhaftet werde. Oft werden die politischen Führer wegen der internationalen Wirkung nicht belangt. Die meisten Verurteilungen vor Militärgerichten oder dem SSCC werden mit Sabotage, Plünderung, Beschmutzung der syrischen Fahne, Mitgliedschaft bei einer illegalen Partei, Kollaboration mit dem feindlichen Ausland oder Gefährdung der nationalen Einheit erklärt.
(67) Da es keine klaren Kriterien gibt, geht es in erster Linie darum, eine generelle Unsicherheit zu schüren und auf diese Weise jegliche Art von Opposition zu unterbinden.
(68)Die Regierung geht immer wieder mit grosser Härte gegen von Kurden organisierte Anlässe vor. Am 2. November 2007 gingen Sicherheitskräfte mit Schüssen und Tränengas gegen Tausende von Demonstranten in Qamischli vor, die gegen die geplante türkische Invasion im Nordirak protestierten.
(69) Gemäss Reuters kam dabei ein Jugendlicher ums Leben; drei wurden verwundet.
(70) Wie bereits im Vorjahr gingen auch im März 2008 Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Kurden vor, die das kurdische Neujahrfest (Nowuz) in Qamischli feierten. Ohne vorherige Warnung eröffneten Sicherheitskräfte das Feuer gegen die feiernde Kurden, drei Männer kamen ums Leben.
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7. RückkehrAuch für das Jahr 2007 wird von verschiedener Seite berichtet, dass Verhaftungen von Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, häufig sind. Das U.S. Department of State berichtet im März 2008, dass das syrische Gesetz die Strafverfolgung von Personen erlaubt, die versucht haben, einer Strafe in Syrien zu entgehen und deshalb im Ausland um Asyl angesucht haben. Dissidenten, die während Jahren im Exil gelebt haben, wurden bei ihrer Rückkehr verhaftet. So zum Beispiel auch der Kurde Mahmud Iso, der im Januar 2007 nach 15-jährigem Aufenthalt in Deutschland nach Syrien zurückkam. Bis Ende 2007 blieb sein Aufenthaltsort unbekannt.
(103)SHRC berichtet, dass sich während den letzten Sommerferien viele Besucher und Rückkehrer beklagt haben, dass sie bei der Einreise stundenlang inhaftiert, befragt und gedemütigt wurden. Ohne die Bezahlung von Bestechungsgeldern konnten sie den Flughafen Damaskus International nicht verlassen.
(104)Zudem sind dem SHRC mehrere Fälle bekannt, in denen Kinder von Mitgliedern der Muslimbruderschaft, die im Exil lebten, nach Syrien zurückkehrten. Sobald sie syrischen Boden berührten, wurden sie von den Sicherheitskräften verhaftet und zum Teil zu bis zu 12 Jahren Haft verurteilt.
(105) Die Inhaftierten werden vielfach ohne Kontakt zur Aussenwelt und ohne Anklage festgehalten, einige wurden auch gefoltert.
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Fußnoten: (1) Freedom House, Freedom in the World 2008 – Syria, 2. Juli 2008:
www.freedomhouse.org/uploads/special_report/62.pdf.
(2) Danish Immigration Service, Syria: Kurds, Honour-killings and Illegal Departure, April 2007:
www.unhcr.org/refworld/docid/46dd2a5e2.html.
(17) The Syria Monitor, News Round-up, 8/8-16, 6. September 2006:
http://syriamonitor.typepad.com/news/lebanon/index.html (…).
(27) Freedom House, [a. a O.].
(32) NZZ, Wer das nicht aushält, darf nicht Journalist werden, Syriens Journalisten im Kampf gegen staatliche Tabus, 8. August 2008.
(33) Danish Immigration Service, Syria: Kurds, Honour-killings and Illegal Departure, April 2007:
www.unhcr.org/refworld/docid/46dd2a5e2.html.
(34) [Ebd.].
(56) Chatham House, Middle East Programme, Gareth Stansfield, Robert Lowe, Hashem Ahmadzadeh, The Kurdish Policy Imperative, Dezember 2007:
www.chathamhouse.org.uk/files/10685_bp1207kurds.pdf.
(57) Ebd.
(58) [Ebd.]
(59) Freedom House [a. a. O.].
(66) Freedom House [a. a. O.].
(67) Danish Immigration Service [a. a. O.].
(68) Ebd.
(69) U.S. Department of State, 2007 Country Reports on Human Rights Practices – Syria, 11. März 2008:
www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/refworld/rwmain?docid=47d92c5ac8. Freedom House, Freedom in the World 2008 [a. a. O.].
(70) Reuters, Police kill three Kurds in northeast Syria-group, 21. März 2008:
http://uk.reuters.com/article/latestCrisis/idUKL2156521720080321.
(71) Human Rights Watch, Syria: Investigate Killing of Kurds, Hold Accountable Those Responsible for Unlawful Killings, 24. März 2008:
http://hrw.org/english/docs/2008/03/24/syria18332.htm.
(103) US Department of State [a. a. O.].
(104) Syrian Human Rights Committee, Seventh Report on the status of Human Rights in Syria, from June 2006 to December 2007, Januar 2008:
www.shrc.org/data/pdf/ANNUALREPORT2008.pdf.
(105) Ebd.
(106) Ebd.
Quelle: asyl.net