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Kurdistan Diskussionsforum 23. Mai 2012, 02:00 *
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Autor Thema: Referat über die angeblich existierende Demokratie in der Türkei  (Gelesen 3256 mal)
Mardin Nusaybin | Beiträge: 13
Mardin Nusaybin
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« am: 07. Mär 2010, 17:07 »

Gründe dagegen, dass die Türkei ein demokratischer Staat sei:
- Die Kurden werden als Volk nicht anerkannt
- Die Partei DTP wurde in der Türkei geschlossen
- Mehrfach wurden Kurdische Sender verboten. Stimmen wurden geschnitten und neue      wurden hinzugefügt
- Die Kurdische Flagge ist illegal in der Türkei
- Die kurdische Sprache wurde bis vor kurzem noch verboten
- Kurdischkurse dürfen nur unter Beobachtung eines staatlich Abgeordneten durchgeführt werden
- Das Dersimmassaker und die Unterdrückung der Armenier werden noch verheimlicht

_____________________________________________________________________________

Hallo Brüder und Schwestern.

In der Schule hat ein Mitschüler ein Referat über die Türkei gehalten und von Demokratie geredet. Ich habe
Einspruch erhoben und gesagt, dass ich jede beweisen werde, dass es in der Türkei keine Demokratie gibt.
Die oben stehenden Punkte habe ich bereits, aber ich wollte wissen ob ihr vielleicht mehr Ansatzpunkte habt
oder ich irgendetwas ändern sollte etc.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Biji Kurdmania.com  Grinsend
« Letzte Änderung: 13. Mär 2010, 09:46 von SiWan » Gespeichert
real_Peshmerga | Beiträge: 43
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« Antworten #1 am: 07. Mär 2010, 18:11 »

kannst ja mal ne zahl raushauen wie viele kinder zusammen zu wie viel jahren haft verurteilt wprden sind in der türkei und komischer weise nur Kurden.
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Mardin Nusaybin | Beiträge: 13
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« Antworten #2 am: 07. Mär 2010, 18:15 »

kannst ja mal ne zahl raushauen wie viele kinder zusammen zu wie viel jahren haft verurteilt wprden sind in der türkei und komischer weise nur Kurden.

Hast du vielleicht links? Weil ich werde oft nach Beweisen, Argumente etc. gefragt.
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Qers | Beiträge: 1086
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« Antworten #3 am: 07. Mär 2010, 19:51 »

Gründe dagegen, dass die Türkei ein demokratischer Staat sei:
- Die Kurden werden als Volk nicht anerkannt
- Die Partei DTP wurde in der Türkei geschlossen
- Mehrfach wurden Kurdische Sender verboten. Stimmen wurden geschnitten und neue      wurden hinzugefügt
- Die Kurdische Flagge ist illegal in der Türkei
- Die kurdische Sprache wurde bis vor kurzem noch verboten
- Kurdischkurse dürfen nur unter Beobachtung eines staatlich Abgeordneten durchgeführt werden
- Das Dersimmassaker und die Unterdrückung der Armenier werden noch verheimlicht

Xêr hatî, Mêrdin-Nisebîn!

Die Argumentation ist diffus. Vielleicht schaust du mal im Lexikon oder auf wikipedia nach, was Demokratie eigentlich ist. Die jetzige Regierung wurde demokratisch gewählt.

Vielleicht konzentrierst du dich besser auf den Punkt "Minderheitenrechte". In einer Demokratie geschieht das, was die Mehrheit der Bevölkerung will (=Türken), jedoch haben in einer Demokratie Minderheiten (Kurden, Araber, Armenier, Tscherkessen ...) üblicherweise auch gewisse Rechte. Als Beispiel könntest du die Lage der Minderheiten in Spanien nennen, wo z.B. die Katalonier sehr weitgehende Autonomierechte haben, während den Kurden in der Türkei / Nordkurdistan überhaupt gar keine Rechte in der Verfassung zugesichert werden.

Ich würde gar nicht erst so viele "Argumente" auflisten - konzentrier dich auf einen einzigen Punkt und mache anhand von Beispielen klar, warum die Türkei unter Scheich Erdogan es mit der Demokratie nicht ernst meinen kann. Die türkischen Politiker vergleichen ja so oft den Verbot der  DTP mit dem Verbot von Batasuna, vergessen dabei aber gern daß den Basken, Kataloniern etc. sehr weitgehende Rechte zugesichert werden. In der Türkischen Verfassung dagegen existieren die Kurden quasi gar nicht.
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„ . . wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt...”
Pretender | Beiträge:
Pretender
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« Antworten #4 am: 07. Mär 2010, 20:03 »

Übrigens bevor du vor der Klasse Argumentieren willst, solltest du dir gut überlegen was du sagst, das was du bisher gesammelt hast, gilt nur von deiner person aus, so ist es für die anderen teilweise uninteressant, es ist wichtig dass deine Argumentation so neutral wie möglich bleibt, stelle dich doch am besten in die position eines deutschen ( vergiss das mit Amos, der ist ja auch schon halb kurde , so wie der sich für die Sache ins zeug legt )

 Durch deine Argumentationen sollten sich auch die anderen angesprochen fühlen, deine Argumentationen müssen von verschiedenen Richtungen ausgehen, das ist wichtig !


Wenn du nur auf das " Türken - Kurden  " gelaaber anfängst, werden die meisten so ein gesicht ziehen -.- und sich denken hey das kenn ich doch von irgendwo, ach ja immer dieser dusel um kurden-türken, das sind aber vielleicht idioten denken.


Das Ziel der Argumentation sollte sein zu so vielen in der Klasse durch zu dringen wie möglich

Am Ende müsstest du mehr Befürworter haben als Kontrahenten deiner Meinung haben
« Letzte Änderung: 07. Mär 2010, 20:30 von Pretender » Gespeichert
Qers | Beiträge: 1086
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« Antworten #5 am: 07. Mär 2010, 20:20 »

es ist wichtig dass deine Argumentation so neutral wie möglich bleibt, stelle dich doch am besten in die Position eines deutschen.

Durch deine Argumentationen sollten sich auch die anderen angesprochen fühlen, deine Argumentationen müssen von verschiedenen Richtungen ausgehen, das ist wichtig !

Genau. Sachlich und objektiv. Sobald es in Richtung "Türken-Kurden Auseinandersetzung" geht hast du verloren.

Es wäre gut, Fragen zu stellen anstatt nur Fakten aneinanderzureihen. Und dabei die Zuhörer anschauen. Nichts ist langweiliger als ein Referat, daher mit Fragen arbeiten und auch die Argumentation der Gegenseite nutzen (in Frage stellen) und ins Leere laufen lassen.
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„ . . wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt...”
Leninist | Beiträge:
Leninist
Gast
« Antworten #6 am: 07. Mär 2010, 20:56 »

Gründe dagegen, dass die Türkei ein demokratischer Staat sei:
- Die Kurden werden als Volk nicht anerkannt

Werden sie auch in Europa nicht. Unser Volk wird als türkisch-/arabisch-/persischstämmig gesehen. Nur inofiziell wird von Kurden gesprochen.
- Die Partei DTP wurde in der Türkei geschlossen
Die Europazentrale der BDP wurde erst vor kurzen von den belgischen Polizisten gestürmt. Zwar ist die BDP nicht verboten, wird aber selbst hier in Europa kriminalisiert.
- Mehrfach wurden Kurdische Sender verboten. Stimmen wurden geschnitten und neue      wurden hinzugefügt
Die Sender wurden alle in Europa verboten: MED TV-Studio in Denderleeuw gestürmt, MED TV Lizenzentzug in England. Medya TV Lizenzentzug in Frankreich und ROJ TV Arbeitsverbot (Sendeverbot ist lächerlich gewesen, da Signale an Grenzen nicht halt machen) in Deutschland und Sturm belgischer Polizisten auf ROJ TV Studio in Denderleeuw. Nur der Empfang wurde in der Türkei immer schwieriger gemacht. Mitte der 90er war es am schlimmsten. Da wurden sogar Häuser zerstort, deren Antennen in die falsche (MED TV) Richtung gezeigt haben. Diese Zerstörungen wurden sogar in den Hauptnachrichten als Schläge gegen "Terroristen" gezeigt.
- Die Kurdische Flagge ist illegal in der Türkei
Auch in Europa ist es verboten bestimmte kurdische Fahnen zu tragen, obwohl diese nicht verboten sind. So zum Beispiel die KCK-Flagge. In Hannover haben die deutschen Polizisten sogar Bußgelder verhängt und eine regelrechte Razzia gemacht, bei der mehr als tausend KCK-Flaggen "beschlagnahmt" wurden.
- Die kurdische Sprache wurde bis vor kurzem noch verboten
Auch hier in Europa ist die kurdische Sprache verboten. So werden kurdische Kinder in den türkischsprachigen "Muttersprachunterricht" geschickt. Medien, die diese Sprache fördern werden verboten. So zum Beispiel MED TV, Medya TV und Roj TV, aber auch die Aufführung verschiedener Theaterstücke in Deutschland, u.a. von Ehmedê Xanê, unter dem Vorwand Propaganda der PKK zu verbreiten..
- Das Dersimmassaker und die Unterdrückung der Armenier werden noch verheimlicht
Es sind zwar keine Massaker, aber damit wurden Massaker in den 90ern wie in Lice und Sirnex verübt. Europa und vor allem Deutschland geben gerne Waffen in die Hände der Türken mit der Auflage diese nicht gegen Kurden einzusetzen. Und dennoch wird es gemacht. Die Waffenverkäufe gehen weiter, trotz des Auflagenbruchs. Mehr als 3000 kurdische Dörfer wurden fast ausschließlich durch deutsche Waffen zerstört. Dieses wird auch gerne verheimlicht und immer nur auf die "bösen Türken" gezeigt.

Hier würde ich die Frage stellen wie demokratisch die Europäer sind, die ein Vorbild für die Türkei sein wollen und diese nach dem Demokratisierungsprozess in ihre heilige Union aufnehmen wollen.
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Cicero | Beiträge: 27
Cicero
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Beiträge: 27


« Antworten #7 am: 07. Mär 2010, 21:24 »

Hi Mardin,

Allein, dass die Türkei nicht sofort in die EU aufgenommen wird, ist beweis genug, dass die Türkei nicht demokratisch ist. Die Türkei wird erst dann aufgenommen, wenn diese die Vorgaben von der EU für eine Demokratie erfüllt hat. Das ist bester Beweis.

Das mit der kurdischen Flagge lass lieber weg, denn damit auch die Türkei die kurdische Flagge anerkennen kann, muss zuerst Kurdistan völkerrechtlich als solche anerkannt werden.

Es stimmt nicht alles nur so vorbringen wie hier unten steht, versuch es in Fragen hinein zu verstecken.

Ich schlage folgendes vor:

1.   zeig eine Landkarte von der Türkei mit den Nachbarländern auf einer Folie. Dann solltest du auf der Karte aufzeigen wo die Kurden in türkischem Teil Kurdistan zu Hause sind. Das sollte zuerst mal eine bildhafte Darstellung von dem Thema geben.

Dann solltest du die Frage in den Raum stellen: Was ist Demokratie? Was macht die Demokratie aus?
 Dann solltest du gleich fort fahren und erklären, dass in einer Demokratie die Demokratie vom Volk aus gehen soll, sprich Wahlen. Das heißt die Meinung der Mehrheit setzt sich durch. In einer Demokratie sollten aber die Minderheiten dadurch nicht einfach ignoriert werden. Die Demokratie hat die Rechte der Minderheiten zu schützen. Das ist ein Wesensmerkmal der Demokratie.

Dann kannst du  anführen, dass in der Türkei neben der größten Minderheitengruppe der Kurden noch die Armenier, Tscherkesen, Roma, Aleviten, Griechen und Araber leben. Diese Minderheiten werden rechtlich nicht anerkannt. In der türkischen Verfassung wird nicht auf diese Minderheiten Bezug genommen. In der türkischen Verfassung wird lediglich von den türkischen Staatsbürgern gesprochen.
Als Gegenbeispiel kann ich nicht die deutsche Verfassung angeben, jedoch die österreichische. Hier besteht ein Verfassungsgesetzt extra für die Minderheiten, die in Österreich reden. Beispielsweise leben in  Österreich kroatische und slowenische Minderheiten. Die Rechte dieser Minderheiten sind verfassungsrechtlich geregelt.


Zusätzlich gibt es in der Türkei neben Islam auch andere Religionen. Diese sind auch nicht verfassungsrechtlich anerkannt. Die anderen Religionen dürfen keine Immobilien besitzen.
In Österreich ist zum Beispiel Islam verfassungsrechtlich anerkannt. Die islamischen Einrichtungen haben alle Rechte wie andere Religionen in Österreich. Umgekehrt ist es in der Türkei nicht der Fall.

In ganz Europa gibt es in den Schule Türkischunterricht. In der Türkei gibt es kein Kurdischunterricht. Eine Änderung soll erst eintreten.

Die KurdInnen dürfen keine kurdischen Namen führen, weil das kurdische Alphabet nicht anerkannt ist und somit bestimmt kurdische Namen nach dem kurdischen Alphabet nicht möglich ist.

Kurdische Dörfer und Städte wurden im Laufe der Zeit auf Türkisch umbenannt. Die Rückgängigmachung der Bezeichnung ist nicht möglich.

Eine faktische Ungleichbehandlung der Minderheiten ist der Regelfall.

In der Türkei werden Stimmen während der Wahlen mit der Demokratie unvereinbaren Mitteln gekauft, wie zum Beispiel durch Vershenken von Kohle als Heizmaterial oder Nahrungsprodukte.

In den Gefängnissen werden die Menschen gefoltert, was in der Demokratie keinen Platz hat.

In die Meinungsfreiheit wird eingegriffen, Refelfall. Davon sind Minderheitspolitiker (DTP, HADEP) und Journalisten (letztens der armenischer Journalist Hrant Dink http://tr.wikipedia.org/wiki/Hrant_Dink ).

Die meisten Beschwerden beim Gerichtshof für Menschenrechte sind Beschwerden gegen die Republik Türkei und Russland.

In jedem demokratischen Land  gibt kann jeder Mensch eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Inder Türkei ist das nicht möglich.

Die Verhaftung der Kinder, ohne eine Möglichkeit für eine Resozialisierung.

Menschenunwürdige Strafen für politische gefangene, dazu ist unten eine Entscheidung vom deutschen Bundesverfassungsgericht kopiert, kannst als Beweis vorlegen.

Die Medien unterliegen oft einer Zensur. So werden oft kurdische TV Sender gesperrt, weil diese den Vorgaben nicht entsprechen.

Armenien – Völkermord und Dersimmassaker ist passiert. Undemokratisch ist, dass man darüber in der Öffentlichkeit nicht reden kann, und die Staatsarchive nicht frei gegeben werden.

Die Demokratie wird nicht praktiziert !

Dus solltest aber zu jedem Punkt ein Beispiel angeben, wie es in einer Demokratie üblich sein sollte oder ist.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Unmenschliche Freiheitsstrafe rettet Türken vor Auslieferung

Einem in Deutschland lebenden Türken droht in der Türkei eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Selbst das Gnadenrecht darf nur bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingt ausgeübt werden. Eine derartige Strafe ist unmenschlich, die Auslieferung somit verfassungswidrig, so das BVerfG.

Bei Vergehen gegen die Staatssicherheit und die verfassungsmäßige Ordnung geht es Tätern in der Türkei schlecht. Ihnen droht eine erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe. Gemeint ist damit, dass keine bedingte Entlassung möglich ist und die Gefangenen bis zu ihrem physischen Ableben im Strafvollzug bleiben. Diese Strafe droht möglicherweise einem in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger, der als Funktionär der PKK  (Arbeiterpartei Kurdistans) einen Bombenanschlag auf einen türkischen Provinzgouverneur angeordnet haben soll. Anders als das OLG Hamm erachtete das Bundesvefassungsgericht die Auslieferung für verfassungdswidrig (2 BvR 2299/09) und hob dessen Beschluss auf.  Die in der Türkei mögliche Strafe sei mit der Menschenwürde gemäß Art 1 Abs 1 iVm Art 2 Abs 1 des deutschen Grundgesetzes (GG) nicht zu vereinbaren.

Auslieferungshindernisse

Grundsätzlich müssen im Auslieferungsverkehr fremde Rechtsordnungen geachtet werden, selbst wenn diese in einzelnen Punkten vom deutschen Recht abweichen. Nicht ausgeliefert werden darf allerdings, wenn dabei die unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung verletzt werden. Zu diesen Grundsätzen zählt etwa das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das eine Auslieferung bei gänzlicher Unangemessenheit verbietet. Darüber hinaus darf die zu erwartende Strafe weder grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein.

Einer persönlichkeitszerstörenden Wirkung der Strafhaft muss durch einen menschenwürdigen Strafvollzug entgegengewirkt werden. Bloß in hohem Maße harte Strafen und solche, die bei einer strengen Beurteilung anhand deutschen Verfassungsrechts nicht mehr als angemessen erachtet werden können, verletzen diese Grundsätze aber noch nicht. Denn die Kernbereiche die durch das Völkerrecht und jene, die durch das innerstaatliche Recht geschützt werden, sind nicht identisch.

Menschenwürdiger Strafvollzug

Zu einem menschenwürdigem Strafvollzug gehört in Deutschland, dass ein lebenslänglich Verurteilter zumindest die Chance hat, wieder auf freien Fuß gesetzt zu werden. Nimmt man dem Gefangenen ungeachtet seiner persönlichen Entwicklung jede Hoffnung darauf, ist dies mit der Menschenwürde nach Art 1 Abs 1 GG unvereinbar. Im Auslieferungsverkehr muss in der Rechtsordnung des ansuchenden Staates zumindest eine praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit bestehen, sonst ist die Strafe grausam und erniedrigend.

Das OLG hat die praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit zu Unrecht bejaht, so das BVerfG. Diese ist nach türkischem Recht nur über das Gnadenrecht des Präsidenten im Falle dauerhafter Krankheit, Behinderung oder wegen des Alters möglich. Eine praktische Chance stellt dies deshalb nicht dar, da der Begnadigung ein unumkehrbarer physischer Verfallsprozess vorauszugehen hat. Das Gnadenrecht gibt den Gefangenen somit nicht mal die vage Hoffnung, einmal wieder auf freien Fuß zu leben, sondern lässt diese günstigstenfalls darauf hoffen, in Freiheit zu sterben. Auch wenn der Auslieferungsbeschluss als verfassungswidrig aufgehoben wurde, kann sich der Mann noch nicht in völliger Sicherheit wiegen: der Fall wurde zur neuerlichen Entscheidung an das OLG Hamm zurückverwiesen.


Zitierung: BVerfG, 2 BvR 2299/09 vom 16.1.2010, Absatz-Nr. (1 - 32), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100116_2bvr229909.html
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« Antworten #8 am: 07. Mär 2010, 22:18 »

Bitte, auf keinen Fall mit Statistiken arbeiten, denn zu jso ziemlich eder Statistik gibt es Gegenstatistiken, daher der Merksatz: "Traue keiner Statistik, solange du sie nicht selbst manipuliert bzw. gefälscht hast". Denn selbstverständlich kann ein Stein, den ein kräftiger 16-jähriger mit einem Katapult abschießt, sogar tödliche Verletzungen bringen. Nur die Tatsache, dass in türkischen Knästen einige Tausend Kinder und Jugendliche unter 18 sitzen, sagt nich, dass diese alle "Unschuldslämmer" sind. Entscheidend ist nicht die absolute Zahl sonder der individuelle Fall.

Und wie Qers richtig bemerkte: Frag die Jungs und Mädels in deiner Klasse, was für eine Demokratie das ist, welche einen 11-jährigen türkischen (!!) Jungen wegen des Diebstahls einer (!!) Schachtel Zigaretten zu 7 Jahren Gefängnis verurteilt, die Akten verlottert, so dass erst nachdem er 2 Jahre bereits abgesessen hat, der "Fall" in die Revision gegen kann, wonach er hoffentlich auf freien Fuß kommt, um wieder zur Schule gehen zu können.

Oder frag sie, wie sie den "Fall" der damals 14-jährigen Berîvân S. beurteilen würden, die am Rande einer Demo in Batman (Êlih) verhaftet wurde, weil sie angeblich Steine geworfen hätte. Dies konnnte ihr zwar nicht konkret nachgewiesen werden, aber nach "verschärftem Verhör", auf gut deutsch Folter genannt, "gestand" sie, was ihr zur Last gelegt wurde, damit ihre grün und blau geprügelten Glieder wieder zur Ruhe kommen konnten und die Schmerzen aufhörten.

Lies ihnen den von "Keske___sor" übersetzten Artikel aus der Zeitung "YüksekovaHaber" vor, druck den Artikel aus dem Online-Magazin von Kurdmania, je ein Exemplar für Lehrer und Schüler deiner Klasse und leg für die türkischen Schüler einen Ausdruck des Originalartikela vor, kannst ihnen auch sagen, dass die Übersetzerin selber (alteingesessene deutsche) Lehrerin an einm Gymnasium in Sachsen ist. Hier ist der deutsche Text: http://www.kurdmania.com/News-sid-Hoert-auf-Berivans-Schrei--1157.html und den türkischen Text "Berivan'ın çığlığını duyun!"findest vollständig hier: http://www.yuksekovahaber.com/haber/berivanin-cigligini-duyun-26048.htm

Und dann frage Lehrer und Mitschüler, welch eine Art Demokratie das ist.
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« Antworten #9 am: 07. Mär 2010, 23:03 »

@ Cicero:

Bitte keine Behauptungen aufstellen, die so nicht mehr stimmen. Wenn "Mardin Nuseybin" einige deiner Vorschläge umsetzt, kann er "sehr alt aussehen". Denn es gibt nun einmal einige offizielle Rückbenennungen kurdischer Orte, wenn auch sehr wenige.

Es gibt auch noch einige weitere Volksgruppen, die in deiner Aufzählung fehlen, z.B. Lasen, Aramäer (Suryoje, die sich von islamischen Arabern unterscheiden), und sicher noch ein paar mehr, die ich auch noch nicht kennen.

Auch in Deutschland schützt die Verfassung ethnische Minderheiten, etwa die Sorben (Heimatland des sächsichen Ministerpräsidenten), die Südschleswig-Dänen und das kleine Völkchen der Saterfriesen im Nordwesten des niedersächsichen Landkreises Cloppenburg, deren Dörfer selbstverständlich zweisprachige Ortsschilder haben.
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« Antworten #10 am: 08. Mär 2010, 11:51 »

Villeicht kann mir Amos die Quelle angeben, wo ich nachsehen kann, welche Umbenennungen der Dörfer oder Städte vom Staat aus geschehen ist. Mir ist das unbekannt. Bekann ist mir, dass lediglich die Menschen es selbst in die Hand genommen haben. Ohne rechtliche Grundlage. Und wenn schon einige Umbenennungen vom Staat aus vorgenommen worden sein sollten, warum sollten nicht gleich alle kurdischen Städte oder Dörfer umbenannt werden? Das wäre wohl eher der Kriterien einer Demokratie entsprechen, nicht wahr?

Bei der Aufzählung der Minderheitenvölker habe ich keine abschließende Aufzählung vorgenommen - hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen.

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