Hier noch ein Artikel, der ganz gut dazu paßt:
Bewährung fürPKK-FunktionärDas Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat einen 35 Jahre alten Türken, der am Mittwoch wegen seiner Tätigkeit für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK angeklagt worden war, für schuldig befunden. Der ehemalige Führungsfunktionär wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Türke kurdischer Volkszugehörigkeit der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hat. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft. Möglich war ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren.
Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren gefordert. Als strafmildernd werteten die Richter das Geständnis des Mannes und den Umstand, dass er der PKK freiwillig den Rücken gekehrt habe.
Der Angeklagte war zwischen Juni 2003 und Juli 2006 Gebietsleiter der PKK zunächst für Düsseldorf und dann für Köln. Unter dem Decknamen "Ciwan" war er dem Gericht zufolge als Parteikader insbesondere für die Beschaffung und Weiterleitung von Geld sowie die Rekrutierung von Nachwuchs zuständig. Dabei habe er Straftaten der PKK "in Kenntnis aller Umstände" akzeptiert und mitgetragen. Einen Aufstieg zum "Sektorleiter" habe er aber abgelehnt.
Der Mann hatte nach eigener Aussage in seiner türkischen Heimat bereits mit 17 Jahren mit der PKK zu sympathisieren begonnen. Als Grund führte er die "Übergriffe" der Türkei auf die Kurden an. Mitte der 90er Jahre kam er als Asylbewerber nach Deutschland, seit 2005 hat er eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.
Vor zwei Jahren war der Mann wegen ideologischer Differenzen aus der PKK ausgestiegen. Als Grund gab er intern gesundheitliche Probleme nach einem schweren Autounfall an. Nach seiner Verhaftung sagte er umfassend zum Tatvorwurf aus und wurde nach kurzer Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß gesetzt.
Als strafmildernd wertete das Gericht zudem, dass der Angeklagte inzwischen in stabilen beruflichen und privaten Verhältnissen lebe. Der Mann arbeitet als Verkaufsleiter in einem Fleischgroßhandel und will im nächsten Jahr heiraten. Er habe glaubhaft bekundet, künftig als "Otto Normalbürger" leben zu wollen, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza. Vor diesem Hintergrund sah das OLG auch von einer Geldauflage ab, um die private Existenz des Mannes nicht zu belasten.
Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten. Die Bundesanwaltschaft sieht die Organisation seit 1996 nicht mehr als terroristische, aber weiterhin als kriminelle Vereinigung an. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt es unter den bundesweit 500 000 Kurden rund 11 500 PKK-Anhänger.
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/634637/Bewaehrung-fuer-Ex-PKK-Funktionaer.htm